Fußball-WM in Nordamerika: Polizei warnt vor dubiosen Shops und Fake-Gewinnspielen

12.06.2026


Mit dem Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft in Nordamerika erreicht nicht nur die Begeisterung der Fans einen neuen Höhepunkt. Parallel dazu rechnet das Landeskriminalamt (LKA) Hannover mit einem spürbaren Anstieg von Cyberangriffen, die gezielt an die WM-Euphorie anknüpfen. Kriminelle setzen dabei auf bekannte Maschen wie Spam, Phishing, Fakeshops, fingierte Gewinnspiele und Schadsoftware, um an Geld, Zugangsdaten oder gleich ganze Rechner zu gelangen.

Im Fokus der Ermittler stehen vor allem massenhaft versandte E-Mails und Nachrichten mit WM-Bezug. Sie verlinken häufig auf vermeintliche Sonderaktionen, Ticketverlosungen oder Fanartikel-Shops. Die Beamten raten, solche Nachrichten besonders kritisch zu lesen und konsequent zu löschen, ohne auf enthaltene Links zu klicken. Ähnlich funktionieren unseriöse Gewinnspiele, die primär der Datensammlung dienen. Dabei würden Namen und Logos bekannter Unternehmen missbräuchlich eingesetzt, ohne deren Wissen oder Zustimmung. Fans sollen im Zweifel direkt auf offiziellen Webseiten oder verifizierten Social-Media-Kanälen prüfen, ob eine Aktion tatsächlich existiert.

Ein weiterer Schwerpunkt sind betrügerische Onlineshops, die gezielt auf zur WM stark nachgefragte Waren setzen – etwa Trikots, Beamer oder Großbildfernseher. Laut LKA sollten unrealistisch niedrige Preise misstrauisch machen. Als erste Prüfinstanz empfehlen die Ermittler den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen. Parallel wächst das Risiko, sich über manipulierte Webseiten, E-Mail-Anhänge oder vermeintlich nützliche WM-Downloads mit Trojanern und anderer Schadsoftware zu infizieren – vom angeblichen Spielplan bis zur Tippspiel-Software. Nutzer sollen daher nichts aus unbekannten Quellen installieren und keine persönlichen Daten auf zweifelhaften Seiten eingeben.

Auch bei der digitalen WM-Begleitung über Apps und Streaming-Angebote mahnen die Behörden zur Vorsicht. Rund um das Turnier tauchen zahlreiche neue Anwendungen auf, von denen längst nicht alle seriös seien. Empfohlen wird, Apps vor der Installation genau zu prüfen, Bewertungen kritisch zu lesen und sich auf offizielle App-Stores zu beschränken. Besonders riskant sind Anwendungen, die über Messenger oder offensichtlich unseriöse Webseiten verteilt werden. Wer Spiele über inoffizielle Streaming-Seiten verfolgt, geht laut LKA nicht nur lizenzrechtliche Risiken ein, sondern setzt sich zugleich der Gefahr aus, dass sich Schadsoftware bereits beim Seitenaufruf oder über angebliche Abspielprogramme unbemerkt auf dem eigenen Gerät installiert.

Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.