Staatlicher Tankrabatt dämpft Energiepreise – Wirtschaftsweise warnen vor neuem Preisdruck

12.06.2026


Der staatliche Tankrabatt hat den jüngsten Inflationsschub in Deutschland vorerst ausgebremst. Im Mai lagen die Verbraucherpreise nach Angaben des Statistischen Bundesamts um 2,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unter der im April gemessenen Rate von 2,9 Prozent. Damals hatte ein Ölpreisschock infolge des Kriegs im Nahen Osten die Teuerung auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben. Energie blieb dennoch ein wichtiger Preistreiber: Für entsprechende Produkte mussten Verbraucher 6,6 Prozent mehr bezahlen als ein Jahr zuvor.

Auslöser für die Entlastung an den Zapfsäulen ist eine zum 1. Mai in Kraft getretene Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter. Dieses Instrument wirkt allerdings nur begrenzt: Die Regelung läuft Ende Juni aus, womit ein dämpfender Faktor für die Inflationsrate wegfällt. Ökonomen sehen deshalb ein erhöhtes Risiko, dass sich der Preisdruck in den kommenden Monaten wieder verstärkt, insbesondere wenn sich die Lage an den Energiemärkten weiter zuspitzt.

Wie sich die Inflation hierzulande weiterentwickelt, hängt nach Einschätzung von Volkswirten maßgeblich von der weiteren Entwicklung im Nahen Osten ab. Eine rasche Lösung des Konflikts ist aus ihrer Sicht derzeit nicht absehbar. Angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt bleiben. Die Situation an der für den globalen Öl- und Gashandel zentralen Straße von Hormus gilt weiterhin als fragil. Steigende Energie-, Produktions- und Transportkosten könnten sich in der Folge zunehmend in den Preisen für Lebensmittel und Dienstleistungen niederschlagen.

Die Wirtschaftsweisen erwarten für Deutschland im Jahresschnitt eine Inflationsrate von 3,0 Prozent, halten aber auch 3,5 Prozent für möglich. Schon nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges hatte sich die Teuerung wieder abgeschwächt; 2025 lag die Inflationsrate bei vergleichsweise moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise blieben jedoch auf erhöhtem Niveau, was die Kaufkraft der Verbraucher weiterhin schmälert: Für einen Euro lässt sich heute weniger erwerben als vor den zurückliegenden Krisenjahren. Ob der Tankrabatt als kurzfristige Entlastung einen nachhaltig stabilisierenden Effekt auf die Teuerung entfalten kann, dürfte daher vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiepreise abhängen.

Datenschutzverfahren gegen Deutsche Wohnen endet mit deutlich reduzierter Strafe

12.06.2026


Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.

Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.

Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.

Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.