MÜNCHEN und BASEL, Schweiz, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- zvoove, führender Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Zeitarbeits-, Sicherheits- und Reinigungsbranche, hat die geistigen Eigentumsrechte an Pixi übernommen – einem KI-gestützten, WhatsApp-basierten Onboarding- und Support-Agenten für Zeitarbeitskräfte – vom Schweizer Technologie-Unternehmer Roger Tobler (inscribe GmbH). Die Übernahme erweitert die zvoove Plattform um einen leistungsstarken KI-Agenten, der wiederkehrende Verwaltungsaufgaben auf Kundenseite automatisiert und Personaldisponenten den Rücken freihält für das, was wirklich zählt: Kunden- und Kandidatenbeziehungen.
Pixi lässt Temporärmitarbeitende ihr Onboarding selbst erledigen und alltägliche Verwaltungsfragen direkt über WhatsApp klären - einen Kanal, den sie ohnehin täglich nutzen. Ein Mitarbeiter öffnet den Chat per QR-Code oder Telefonnummer und füllt ein geführtes Formular aus; nach dem Absenden werden die Stammdaten erfasst, ganz ohne Zutun eines Recruiters. Der KI-Agent versteht natürlichsprachliche Anfragen und beantwortet sie auf Basis der ERP-Daten des jeweiligen Kunden, von persönlichen Angaben über Verträge und Einsätze bis hin zu Arbeitszeiten.
„Pixi nimmt unseren Kunden zeitraubende Verwaltungsarbeit ab", sagt Oliver Muhr, CEO der zvoove Group. „Für Personaldienstleister gilt: Jeder Prozess, der ohne Telefonat oder Formular auskommt, bedeutet direkt gesparte Zeit und mehr Marge. Genau dahin entwickeln wir zvoove: Software und KI arbeiten als ein System zusammen, das im Namen unserer Kunden handelt, um Effizienz, Profitabilität und Candidate Experience zu steigern."
„Das Onboarding eines Kandidaten bedeutet für die Teams unserer Kunden bis heute viel manuelles Hin und Her, und genau das verändert Pixi", sagt Felix Huemer, CEO zvoove Switzerland. „Mitarbeitende erledigen ihr Onboarding selbst und bekommen Antworten auf Routinefragen in WhatsApp, einem System, das sie bereits kennen und nutzen. Das gibt den Teams unserer Kunden die Zeit zurück für die Arbeit, die wirklich menschlichen Kontakt braucht. Außerdem bedeutet weniger manuelle Verwaltung pro Vermittlung niedrigere Kosten pro Einsatz und damit stärkere Margen für unsere Kunden. Wir sind stolz, dass zvoove Switzerland dieses Investment begleiten darf und wir unseren Kunden dieses Tool exklusiv anbieten können."
Pixi wird in Kürze für zvoove Switzerland Kunden verfügbar sein.
Über die zvoove Group
Die zvoove Group ist der weltweit marktführende Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Personaldienstleistungs-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungs-Branchen. Im dynamischen Ökosystem von Zeitarbeits-, Reinigungs- und privaten Sicherheitsfirmen, Arbeitnehmern und Unternehmen, digitalisiert und optimiert zvoove Prozesse für mehr Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Durch die End-to-End-Digitalisierung für Dienstleister, mehr Jobangebote und Karrierechancen für Arbeitnehmer und zuverlässige Arbeitskräfte für Unternehmen verbessert die zvoove Group Arbeitswelten.
Mehr als 6.500 Kunden vertrauen der zvoove Group. Heute verwaltet zvoove über drei Millionen Beschäftigte, 24 Milliarden Euro Jahreslohnvolumen und drei Millionen Bewerbungen pro Jahr über seine Plattform. zvoove beschäftigt knapp 1.000 Mitarbeitende an 27 Standorten in Europa und Lateinamerika. www.zvoove.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.