BERLIN, 20. August 2026 /PRNewswire/ -- THIRDREALITY, ein Smart-Home-Technologieunternehmen, das sich auf zuverlässige und benutzerfreundliche vernetzte Geräte spezialisiert hat, wird auf der IFA 2026 erstmals mit einem eigenen Stand vertreten sein und vom 4. bis 8. September 2026 in Halle H1.2, Stand 100, auf der Messe Berlin seine neuesten Matter-basierten Smart-Home-Produkte sowie seine Smart-Care-Lösung präsentieren.

Auf der diesjährigen IFA wird THIRDREALITY zwei wichtige Produktrichtungen vorstellen: Praktische „Matter"-Smart-Home-Geräte für die Automatisierung des Alltags sowie eine modulare Smart-Care-Lösung, die ein sichereres, selbstständiges Leben zu Hause ermöglichen soll.
Für den Smart-Home-Markt wird THIRDREALITY sein neues „Matter-over-Thread"-Sortiment vorstellen, darunter den Smart Soil Moisture Sensor, den Smart Button, den Smart Plug und die Smart Bulb. Das Sortiment wurde entwickelt, um die Einrichtung von Smart-Home-Automatisierungen zu vereinfachen und den Nutzern gleichzeitig mehr Flexibilität in den wichtigsten Matter-Ökosystemen zu bieten. Diese Produkte decken alltägliche Anwendungsfälle wie Pflanzenpflege, Szenensteuerung, Energieüberwachung und Beleuchtung ab.
THIRDREALITY wird zudem eine auf Zigbee basierende intelligente Sicherheitslösung vorstellen, die eine Sirene, ein Tastenfeld, einen Bewegungssensor und einen Türsensor umfasst. Die Lösung ist für einfache Szenarien im Bereich des Hausschutzes konzipiert und unterstützt Nutzer dabei, Zugangspunkte zu überwachen, Bewegungen zu erkennen und über vernetzte Geräte akustische Warnsignale auszulösen. Damit erweitert THIRDREALITY sein Zigbee-Portfolio von einzelnen Sensoren hin zu einem umfassenderen Sicherheitssystem für den Wohnbereich.
THIRDREALITY wird außerdem „ThirdStage HelpLink Smart Care" vorstellen, eine Age-Tech-Lösung, die speziell für die häusliche Seniorenbetreuung entwickelt wurde. HelpLink umfasst einen Hub-Lautsprecher, Notruftasten und eine Anbindung an eine Familien-App, sodass Senioren per Sprachbefehl oder per Knopfdruck Hilfe anfordern können. Das System lässt sich um Aktivitätssensoren, Raumlautsprecher, Luftqualitätsüberwachung, Module zur Überwachung von Vitalparametern und Schlafverhältnissen am Bett sowie Module zur Medikamentenverwaltung erweitern.
Die Markteinführung der „Matter-over-Thread"-Produktreihe und der neuen Zigbee-Produkte ist für die zweite Hälfte des Jahres 2026 geplant; die endgültigen Verfügbarkeitsdaten und Preise werden kurz vor der Markteinführung bekannt gegeben. Bestehende Zigbee-Modelle werden weiterhin unterstützt.
Besuchen Sie THIRDREALITY in Halle H1.2, Stand 100, Messe Berlin, vom 4. bis 8. September 2026.
Informationen zu THIRDREALITY
THIRDREALITY ist ein Unternehmen für Smart-Home-Technologie, das sich der Entwicklung zuverlässiger, benutzerfreundlicher und praktischer vernetzter Geräte verschrieben hat. Das Produktportfolio umfasst Sensoren, Schalter, Steckdosen, Beleuchtungssysteme, Steuerungen und Automatisierungsprodukte, die die Protokolle Matter, Thread, Zigbee und WLAN unterstützen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.