THE SEVEN DEADLY SINS: ORIGIN VERÖFFENTLICHT DAS „HALBJAHRES-JUBILÄUMSUPDATE" UND STELLT DEN NEUEN HELDEN BAN VOR

25.08.2026

SEOUL, Südkorea, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- Netmarble, ein führender Entwickler und Publisher hochwertiger Spiele, gab bekannt, dass sein Anime-Open-World-RPG The Seven Deadly Sins: Origin am 26. August sein Update zum Halbjahresjubiläum veröffentlichen wird, das den neuen Helden Ban, Akt 16, zeitlich begrenzte Events und vieles mehr enthält.

<Source: Netmarble>

Ban, das letzte Mitglied von Die Seven Deadly Sins, das dem Spiel beitritt, ist als Die Fox Sin of Greed bekannt und zeichnet sich durch seinen unsterblichen Körper und seine kühne Persönlichkeit aus. In The Seven Deadly Sins: Origin ist Ban ein vielseitiger Held, der mit Nunchaku, Großschwert und Handschuh kämpft. Mit seiner Ankunft ist die gesamte Besatzung von Die Seven Deadly Sins im Spiel nun vollständig.

Das Update setzt die Hauptgeschichte mit Akt 16 fort und führt das Ausrüstungsentwicklungssystem Transzendenz sowie den neuen Boss InduraMonspeet im neuen Schwierigkeitsgrad [Transzendenz] ein.  Außerdem wurde am 12. August die Quest Memory of Dimensions hinzugefügt, die die erste Begegnung aus dem ursprünglichen Anime und Manga nachstellt.

The Seven Deadly Sins: Origin hat kürzlich zudem die Zugänglichkeit für neue und zurückkehrende Spieler verbessert. Nach Abschluss des Tutorials erhalten Spieler garantiert den beliebten Helden [SSR Meliodas] bei ihrem ersten Ziehversuch.

Zur Feier des Jubiläums findet das „Fest zum Halbjahresjubiläum" statt. Im Rahmen des Events „Drehe dich, Kugel der Gier" werden während des Veranstaltungszeitraums insgesamt 500 Millionen Sternenstücke verteilt. Spieler können außerdem vom 26. August bis zum 2. September an der Umfrage zum Fest des Halbjahresjubiläums teilnehmen, ebenso wie an „Ein kleines Geschenk der < Seven Deadly Sins>" und dem „Anmelde-Event zur Auswahl einer Belohnung zum Halbjahresjubiläum". Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website.

Basierend auf der erfolgreichen japanischen Manga- und Anime-Reihe The Seven Deadly Sins, die weltweit über 55 Millionen Mal verkauft wurde, ermöglicht The Seven Deadly Sins: Origin es den Spielern, Britannia in einer riesigen offenen Welt zu erkunden. Es bietet Tag-basierte Kämpfe, Kombinationsskills und anpassbare Teams mit verschiedenen Charakteren und Waffen. Zu den Multiplayer-Elementen gehören die Bildung von Teams bei der Erkundung oder gemeinsame Kämpfe gegen Endgegner.

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©Nakaba Suzuki, KODANSHA/The Seven Deadly Sins: Dragon's Judgement Production Committee, TX

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Informationen zu Netmarble Corporation

Die im Jahr 2000 in Korea gegründete Netmarble Corporation ist ein weltweit führender Spieleentwickler und -herausgeber. Durch erfolgreiche Spielereihen und strategische Partnerschaften mit führenden Lizenzinhabern bietet das Unternehmen einem weltweiten Publikum innovative und fesselnde Spielerlebnisse. Als Muttergesellschaft von Kabam, SpinX Games und Jam City sowie als Großaktionär von HYBE und NCSOFT umfasst das vielfältige Portfolio von Netmarble unter anderem Solo Leveling: ARISE. Weitere Informationen finden Sie unter http://company.netmarble.com.

 

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.