Kommende Osmo 360 II hält Raketenstart von LandSpace in 8K/60fps-Panoramaaufnahmen fest

31.08.2026

Zusammen mit Handheld-Kameras und zivilen Drohnen aus dem DJI-Ökosystem entstanden Panoramaaufnahmen mit 60 Bildern pro Sekunde. Die Osmo Action 6 dokumentierte zudem als erste Consumer-Kamera den Raketenstart und die Bergung aus der Ich-Perspektive und überstand dabei bis zu 500 °C.

SHENZHEN, China, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, gab heute den historischen Start der DJI Osmo Action 6-Kameras ins All und ihre Rückkehr zur Erde bekannt.  Das gesamte Ökosystem an DJI Kameras, einschließlich der in Kürze erscheinenden Osmo 360 II, wurde genutzt, um ein Vor-Ort-Aufnahmenetzwerk zu schaffen, das sich vom Himmel bis zum Boden erstreckt.

Upcoming Osmo 360 II Captured 8K/60fps Panoramic Shots of LandSpace’s Rocket Launch Onsite Alongside DJI’s Ecosystem of Handheld Cameras and Civilian Drones

Während des erfolgreichen Starts und der Bergung der wiederverwendbaren Zhuque-3-Rakete des privat geführten kommerziellen Raumfahrtunternehmens LandSpace wurden zwölf DJI Osmo Action 6 Kameras am Rumpf der ersten Raketenstufe montiert. Dieser Meilenstein markiert das erste Mal, dass eine Action-Cam für Endverbraucher ohne besondere Modifikationen als Aufzeichnungsgerät für den Start und die Bergung einer Weltraumrakete eingesetzt wurde. Die Osmo Action 6 hielt nicht nur extremen Betriebsbedingungen von 500 °C beim Verlassen und bei der Rückkehr zur Erde stand, sondern lieferte auch First-Person-Filmmaterial – von der Zündung und dem Abheben über den Flug durch die Atmosphäre bis hin zur Landung und Bergung.

Osmo Action 6 ohne Modifikationen ins All gestartet

Die Osmo Action 6 Kameras wurden an verschiedenen kritischen Positionen am Rumpf der ersten Raketenstufe befestigt und zeichneten den gesamten Start- und Bergungsprozess aus der Ich-Perspektive (POV) auf. Die Aufnahmen bieten einen völlig anderen Blick als frühere Einweg-Aufzeichnungen aus der Weltraumperspektive. Für die kommerzielle Raumfahrtindustrie, in der Wiederverwendbarkeit ein entscheidender Ansatz zur Kostensenkung ist, wird das hochauflösende native Filmmaterial Luft- und Raumfahrtingenieuren dabei helfen, den Bergungsprozess zu analysieren, den Zustand des Rumpfs der ersten Raketenstufe zu beurteilen und Erfolge zu reproduzieren.

Osmo Action 6 übersteht extreme Bedingungen im Weltraum

Die Aufnahme dieses Materials war mit außergewöhnlichen Herausforderungen verbunden. Sowohl beim Aufstieg als auch beim Rückflug erhöht die aerodynamische Erwärmung die Oberflächentemperatur des Raketenrumpfs auf etwa 400 bis 500 °C,. Gleichzeitig erzeugen Triebwerk und Flug kontinuierlich hochfrequente Vibrationen mit hoher Intensität. Noch anspruchsvoller ist der Durchflug durch die Atmosphäre, da dabei die „Blackout-Zone" durchquert wird, was zu einem vollständigen Verlust der externen Kommunikation führt. Angesichts dieser extremen Bedingungen zeigte die DJI Osmo Action 6 eine erstaunliche Robustheit für eine serienproduzierte Consumer-Kamera. Dank ihres integrierten hochfesten Designs überstand sie nicht nur die extremen Bedingungen, sondern ihre interne Direktaufzeichnungsfunktion überwand auch die Kommunikationsbeschränkungen der „Blackout-Zone". So kehrten sämtliche hochauflösenden Daten vollständig und unversehrt zur Bodenstation zurück.

Ruhige, klare Aufnahmenmit der Osmo Action 6

Der neuartige, besonders leistungsstarke Stabilisierungsalgorithmus der Osmo Action 6 ermöglichte ruhige Aufnahmen, indem er die durch die hochfrequenten Vibrationen des Raketenrumpfs verursachten Verwacklungen herausfilterte, ohne den Bildausschnitt übermäßig zu beschneiden. Selbst während der hohen G-Kräfte beim Start und der großräumigen Manöver bei den Lagekorrekturen der ersten Stufe lieferte die Osmo Action 6 flüssige und zusammenhängende Aufnahmen und gab die Details sowie die Lageänderungen des Raketenflugs originalgetreu wieder. Auch unter den äußerst komplexen Lichtbedingungen im All konnte die Kamera klare Aufnahmen liefern. Ausgestattet mit einem maßgeschneiderten quadratischen 1/1,1-Zoll-Großformatsensor, der Aufnahmen mit bis zu 4K/120fps und einen Dynamikumfang von 13,5 Blendenstufen unterstützt, konnte sich die Kamera an die komplexen Lichtverhältnisse im Weltraum anpassen – von intensiver Sonnenstrahlung in großer Höhe über Gegenlicht in niedriger Höhe bis hin zu Sand und Staub. Das entstandene Filmmaterial ist besonders detailreich und hielt zugleich zentrale Hochgeschwindigkeitsmomente fest, wie das Zünden des Triebwerks, die Lagekorrektur mithilfe der Gitterflossen und die Abfederung bei der Landung.

DJI Kameras – einschließlich der kommenden Osmo 360 II – filmen den Start vor Ort

Neben den raketenmontierten Osmo Action 6 Kameras kamen vor Ort auch die DJI Mavic 4 Pro für Luftaufnahmen, die DJI Matrice 4TD für Wärmebildaufnahmen, die Osmo 360 II für 360°-Panoramaaufnahmen sowie die Osmo Pocket 4P für Aufnahmen in Kinoqualität zum Einsatz. Gemeinsam ermöglichten diese DJI Produkte die Verfolgung der Situation aus großer Höhe, die Überwachung mittels Wärmebildtechnik sowie die Aufzeichnung von Hintergrundmaterial am Boden. Mit mehreren lückenlosen Perspektiven hielten sie diesen Moment der Luft- und Raumfahrtgeschichte fest.

Weitere Informationen zu den einzelnen DJI Produkten finden Sie unter: www.dji.com

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.