IDnow ergänzt seine Identitätsprüfungs- und Vertrauensdienste um die Ausstellung von QEAAs. Unternehmen können so verifizierte Attribute rechtssicher nutzen, die nationale eID-Systeme und die EUDI Wallet bislang nicht durchgängig bereitstellen.
MÜNCHEN, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- IDnow Trust Services AB, der qualifizierte Vertrauensdienstanbieter (QTSP) von IDnow, hat die Zertifizierung zur Ausstellung von qualifizierten elektronischen Attributen (QEAAs) erhalten. Damit erweitert der europäische Anbieter für digitale Identität und Betrugsprävention sein Portfolio um eine eIDAS 2.0- und AMLR-konforme Möglichkeit, spezifische Kundenangaben wie Anschrift, Steueridentifikationsnummer oder berufliche Qualifikationen zu verifizieren.
QEAAs sind EU-weit anerkannte und digitale Nachweise für ein bestimmte persönliches oder organisatorisches Merkmal. Im Gegensatz zu klassischen Dokumenten in Papierform können sie unmittelbar überprüft, maschinell auslesen und wiederverwendet werden. IDnow kann die Zertifikate sowohl direkt in bestehende Onboarding-Prozesse integrieren als auch für die Nutzung in der EUDI Wallet ausstellen.
Neue Nachweispflichten erhöhen den Bedarf an verifizierten Attributen
Die Zertifizierung erfolgt vor dem Hintergrund neuer regulatorischer Anforderungen. Mit der EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) müssen verpflichtete Unternehmen bis zum 10. Juli 2027 eine Vielzahl von Kundeninformationen und Nachweisen erfassen und überprüfen. Einige nationale eID-Systeme und EUDI Wallets stellen nicht zwangsläufig alle dafür erforderlichen Merkmale als Teil der standardmäßigen PID (Person Identification Data) bereit. Unternehmen benötigen daher zusätzliche Möglichkeiten, einzelne Kundenattribute zuverlässig zu verifizieren und digital nachzuweisen.
IDnows QEAA-Service bündelt dafür die Identitätsprüfung, Attributverifizierung und die Ausstellung von QEAAs in einem durchgängigen, nachverfolgbaren Prozess. Dabei gleicht IDnow das jeweilige Attribut mit einer authentischen oder offiziell anerkannten Quelle ab und stellt anschließend über IDnow Trust Services ein entsprechendes QEAA aus.
„Die AMLR verlangt nicht nur, dass Unternehmen wissen, wer ihre Kunden sind. Sie müssen auch konkrete Angaben zu diesen Kunden verlässlich nachweisen können. Dafür ist die heutige Identitätsinfrastruktur in Europa allerdings nicht flächendeckend ausgelegt", sagt Johannes Leser, Managing Director bei IDnow Trust Services. „Mit unserer QEAA-Zertifizierung werden wir Unternehmen eine rechtlich anerkannte und revisionssichere Lösung bieten, mit der sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen können, ohne darauf angewiesen zu sein, dass die EUDI Wallet rechtzeitig zu den bereits feststehenden regulatorischen Fristen verfügbar ist."
Zertifizierung ohne Nichtkonformitäten abgeschlossen
Für die Zertifizierung hat IDnow ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dabei wurden sowohl die zugrunde liegenden Prozesse von IDnow als qualifizierten Vertrauensdienstleister (QTSP) als auch für den QEAA-Dienst selbst geprüft. Die Prüfung umfasste unter anderem die Verifizierung von Attributen, die technische Ausstellung, das Lifecycle-Management sowie die IT-Sicherheit gemäß den Standards ETSI EN 319 401 und ETSI TS 119 471. Das Verfahren wurde ohne jegliche Nichtkonformitäten abgeschlossen.
Der Konformitätsbewertungsbericht wurde anschließend bei der schwedischen Post und Telekommunikationsbehörde (PTS) eingereicht. Als zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet die PTS über die Erteilung des qualifizierten Status und die entsprechende Aufnahme in die EU-Vertrauensliste.
Über IDnow
IDnow ist ein führender Plattformanbieter für digitale Identitäten und Betrugsprävention in Europa, mit der Vision Vertrauen als eine zentrale Ressource der digitalen Welt zu platzieren. Die IDnow-Plattform bietet ein breites Portfolio an Lösungen zur Identitätsverifizierung und Betrugsprävention, und schafft, erhält und stärkt das Vertrauensverhältnis während der gesamten Customer Journey. Unternehmen nutzen die Lösungen für digitale Identitäten, um zuverlässig zu agieren und fördern so Wachstum, Skalierbarkeit und Sicherheit.
Die IDnow Trust Platform bietet einen einheitlichen Zugang zu Identitätsprüfung, Betrugsprävention, biometrischer Authentifizierung und qualifizierten digitalen Vertrauensdiensten. IDnow hat Niederlassungen in Deutschland, Großbritannien, Rumänien, und Frankreich und wird von renommierten institutionellen Investoren wie Corsair Capital unterstützt.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.