GIGABYTE veröffentlicht die Grafikkarten der AORUS GeForce RTX™ 50 INFINITY Serie

10.08.2026

TAIPEI, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardwarelösungen, stellt die AORUS GeForce RTX™ 5080 INFINITY 16G, die AORUS GeForce RTX™ 5070 Ti INFINITY 16G und die AORUS GeForce RTX™ 5070 INFINITY 12G Grafikkarten vor. Die Modelle richten sich an Enthusiasten, die hohe Leistung und eine raffinierte Ästhetik suchen. Die Grafikkarten kombinieren das Kühlsystem WINDFORCE HYPERBURST mit einem Double-Flow-Through-Design, Hawk-Lüftern und einem zentral integrierten Overdrive-Lüfter. Die Konstruktion ist darauf ausgelegt, den Luftstrom durch den Kühlkörper zu verbessern und die Wärmeableitung bei hoher Auslastung zu unterstützen. Darüber hinaus sind die Modelle mit dem GIGABYTE-STEALTH-Konzept kompatibel. Der auf der Rückseite der Grafikkarte positionierte Stromanschluss ermöglicht in geeigneten STEALTH-Systemen eine verdeckte Kabelführung. Die charakteristische RGB-Halo-Beleuchtung lässt sich individuell anpassen. Ergänzt wird die Serie durch die AORUS GeForce RTX™ 5080 INFINITY WOOD 16G, deren Designelemente in Holzoptik für eine unverwechselbare PC-Ästhetik sorgen.

GIGABYTE Announces the Availability of AORUS GeForce RTX™ 50 INFINITY Series Graphics Cards

Das Kühlsystem WINDFORCE HYPERBURST wurde speziell für die AORUS-INFINITY-Serie entwickelt. Beim Double-Flow-Through-Design wird Kühlluft durch den Kühlkörper und über Öffnungen in der Backplate abgeleitet. Dadurch wird ein möglichst ungehinderter Luftstrom durch das Kühlsystem unterstützt. In Kombination mit den von GIGABYTE patentierten Hawk-Lüftern, die den Luftdruck um bis zu 53,6 % und das Luftvolumen um bis zu 12,5 % erhöhen, liefert das Kühlsystem eine effiziente Kühlleistung bei reduzierter Lautstärke. Der mittig in der Grafikkarte integrierte Overdrive-Lüfter verfügt über eine eigene Lüfterkurve und wird bei hoher GPU-Auslastung automatisch aktiviert. Dadurch wird bei Bedarf zusätzliche Kühlluft bereitgestellt.

Für eine übersichtlichere Kabelführung befindet sich der Stromanschluss auf der Rückseite der neuen INFINITY-Modelle. In kompatiblen STEALTH-Systemen können die Kabel hinter dem Motherboard-Tray geführt werden. Eine magnetische Abdeckung verdeckt den Anschlussbereich und trägt zu einem einheitlichen, eleganten Erscheinungsbild des Systems bei. Die RGB-Halo-Beleuchtung mit innerem und äußerem Lichtring lässt sich individuell anpassen und mit kompatiblen Komponenten synchronisieren

Die AORUS GeForce RTX™ 5080 INFINITY WOOD 16G ist gestalterisch auf die Motherboards der GIGABYTE WOOD-Reihe abgestimmt. Elemente in Holzoptik greifen die Farbe und Struktur einer Holzmaserung auf und erweitern das Designkonzept der INFINITY-Serie, sodass Enthusiasten eine neue Möglichkeit erhalten, elegante, von der Natur inspirierte PCs zusammenzustellen. Weitere Informationen zu den Grafikkarten der AORUS GeForce RTX™ 50 INFINITY-Serie finden sich auf der offiziellen GIGABYTE-Website. Informationen zur regionalen Verfügbarkeit und zu möglichen Verkaufsstarts erhalten Sie bei den jeweiligen Fach- und Onlinehändlern.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.