GEEKOM setzt mit dem Four-Node A9 Mega AI Cluster neue Maßstäbe in der Mini-PC-Innovation

19.08.2026

Der Cluster führt DeepSeek V4 Flash lokal aus und bietet Unternehmen damit eine private und skalierbare KI-Lösung.

TAIPEI, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- GEEKOM, ein führender Innovator im Bereich leistungsstarker Mini-PCs, hat DeepSeek V4 Flash auf vier GEEKOM A9 Mega-Systemen implementiert. Diese Errungenschaft zeigt, wie GEEKOM sein Know-how im Bereich Compact Computing auf die praktische Anwendung von KI in Unternehmen ausweitet.

Anstatt auf einen Server im Rechenzentrum zurückzugreifen, verbindet der Cluster vier A9 Mega Mini-PCs über USB4 zu einer verteilten Plattform. Jeder A9 Mega wird von einem AMD Ryzen AI Max+ 395 angetrieben, der 16 Zen 5 CPU-Kerne, eine Radeon 8060S-Grafikkarte und einen einheitlichen Arbeitsspeicher in einem kompakten Gehäuse vereint.

Ubuntu, ROCm und DwarfStar verteilen ein optimiertes DeepSeek V4 Flash-Modell auf die Rechner. Eine OpenAI-kompatible API verbindet Anwendungen und KI-Agenten, während USB4 den Einsatz eines proprietären Hochgeschwindigkeits-Switches oder Server-Racks überflüssig macht.

Enterprise-KI näher an Unternehmen heranbringen

Der Cluster ermöglicht es Unternehmen, fortschrittliche KI zu nutzen und gleichzeitig die Kontrolle über sensible Daten zu behalten. Befehle, Dokumente, Quellcode, Anmeldedaten und Zwischenergebnisse können in der lokalen Infrastruktur verbleiben, anstatt an eine öffentliche Cloud gesendet zu werden.

Unternehmen können interne Wissensassistenten einrichten, die Richtlinien, Handbücher, Verträge, Berichte und andere interne Dokumente durchsuchen und analysieren. Die Plattform unterstützt zudem die Dokumentenprüfung, die Quellcodeanalyse, die lokal abrufgestützte Generierung, die Recherche aus mehreren Quellen sowie die automatisierte Steuerung von Arbeitsabläufen.

Bei Agentensystemen wie Hermes Agent kann der Cluster Tools, Richtlinien, Speicher, Protokolle, Code und abgerufene Informationen verarbeiten, bevor er Maßnahmen ergreift. Der technische Pfad des Systems wurde bereits mit Kontexten von bis zu 250.000 Tokens betrieben, wodurch es sich gut für lange Dokumente, umfangreiche Codebasen und komplexe, mehrstufige Aufgaben eignet.

Bewährte Leistung mit flexiblen Erweiterungsmöglichkeiten

Bei einfacher Parallelität lieferte das System in den Tests mit 32 und 128 Tokens etwa 14,61 Tokens pro Sekunde und eine P95-Zeit bis zum ersten Token von etwa 0,42 Sekunden. Noch wichtiger ist, dass es bei langen Prompts eine höhere Kapazität und eine stärkere Beschleunigung bietet – und nicht nur eine schnellere Textgenerierung.

Unternehmen können mit einem oder zwei Systemen beginnen und bei steigendem Bedarf auf vier Systeme erweitern. Jeder A9 Mega kann eigenständig betrieben werden oder zur verteilten Inferenz beitragen, wodurch Flexibilität und langfristiger Nutzen maximiert werden.

Diese Errungenschaft festigt die Position von GEEKOM an der Spitze der Mini-PC-Innovation. Durch die Umwandlung kompakter, individuell nutzbarer Computer in eine leicht zugängliche lokale KI-Plattform definiert GEEKOM immer wieder neu, was Mini-PCs für Unternehmen, Labore, Unterrichtsräume und Edge-Umgebungen leisten können.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.