WASHINGTON, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Die RCB Fund Services LLC („RCB"), die im Auftrag des US-Justizministeriums („DOJ") als Anspruchsverwalter für den AirBit Victim Fund (den „AVF") fungiert, gab heute bekannt, dass das Verfahren zur Einreichung von Anträgen für Opfer des AirBit-Club-Betrugs eröffnet wurde.

Der AVF wurde vom DOJ eingerichtet, um Personen zu entschädigen, die infolge eines betrügerischen Vorhabens im Rahmen des AirBit Clubs finanzielle Verluste erlitten haben. Der AVF soll Opfern eine Entschädigung gewähren, die aufgrund falscher Angaben zum Kauf von AirBit-Club-Mitgliedschaften verleitet wurden, darunter Versprechen garantierter täglicher Renditen, die angeblich durch Mining und Handel mit Kryptowährungen erzielt wurden. Weitere Informationen zum Entschädigungsverfahren im Rahmen des AVF finden Sie in der Pressemitteilung des Justizministeriums.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Um Anspruch auf Entschädigung durch den AVF zu haben, muss eine Person als „Opfer" des AirBit-Betrugs gelten. Als Opfer gilt eine Person, die infolge des Betrugs einen direkten finanziellen Schaden erlitten hat. Personen, die keinen tatsächlichen finanziellen Verlust erlitten haben, wie beispielsweise diejenigen, die lediglich Gelder im Auftrag anderer überwiesen haben, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Wie werden die Verluste berechnet?
Die anrechnungsfähigen Verluste werden nach der „Cash-in, Cash-out"-Methode berechnet. Nach diesem Ansatz muss der Antragsteller den Gesamtbetrag an Bargeld und/oder virtueller Währung nachweisen, der für den Erwerb von AirBit-Club-Mitgliedschaften aufgewendet wurde („Cash-in"). Dieser Betrag wird dann um alle Gelder oder virtuelle Währung gekürzt, die aus dem AirBit Club abgehoben wurden („Cash-out"). Etwaige fiktive oder papierhafte Gewinne, die den Teilnehmern gemeldet wurden, werden bei der Ermittlung der anrechenbaren Verluste nicht berücksichtigt.
Antragsverfahren:
Um teilnehmen zu können, müssen Sie bis zum Ablauf der Antragsfrist ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.
Am einfachsten ist es, die Anmeldung online vorzunehmen: www.airbitvictimfund.com
Alternativ können Antragsteller:
Einreichungsfrist für Anträge
Alle Anträge müssen online eingereicht werden oder spätestens am 31. Juli 2026 um Mitternacht abgestempelt sein.
Jetzt anmelden
AirBit Victim Fund
PO Box 6090
Syracuse, NY 13217-6090
Gebührenfrei: (800) 765-7251
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Der deutsche Aktienmarkt ist nach dem verlängerten Wochenende mit leichten Gewinnen in den Mai gestartet. Der Dax notierte wenige Minuten nach Xetra-Eröffnung am Montag 0,14 Prozent höher bei 24.328 Punkten und knüpfte damit an die kräftige Erholung vom vergangenen Donnerstag an. Bereits der vorbörsliche X-Dax hatte auf einen freundlichen Start hingedeutet und lag rund eine Stunde vor Handelsbeginn 0,35 Prozent im Plus bei 24.377 Punkten.
Am letzten Handelstag vor dem Feiertag hatte der Leitindex mit einer deutlichen intraday-Trendwende das angeschlagene Chartbild aufgehellt. Nach einem Start am Tagestief von 23.715 Punkten gewann der Dax im Verlauf fast zweieinhalb Prozent und schloss auf Tageshoch. Der MDax der mittelgroßen Werte setzte die Erholung am Montag mit einem Plus von 0,77 Prozent auf 30.826 Zähler dynamischer fort, während der Eurozonen-Leitindex EuroStoxx 50 leicht im Minus lag.
Die Stimmung bleibt dennoch fragil. Marktteilnehmer beobachten weiter die Entwicklung im Nahost-Krieg, die Ölpreisentwicklung und insbesondere die Lage rund um die Straße von Hormus. Die Situation habe sich über das Wochenende „nicht wesentlich verbessert, aber auch nicht wesentlich verschlechtert“, sagte Andreas Lipkow von CMC Markets. Die Nachrichtenlage sei nach wie vor undurchsichtig, was die Risikobereitschaft der Investoren bremse.
Zusätzlichen Druck erhält der Markt von der Handelspolitik der USA. US-Präsident Donald Trump kündigte auf seiner Plattform Truth Social eine deutliche Anhebung der US-Zölle auf Fahrzeuge aus der EU an und zielte dabei besonders auf Europa und Deutschland. Die EU-Kommission behält sich Gegenmaßnahmen vor, sollte Washington die Pläne umsetzen. An die Rhetorik Trumps haben sich Anleger indes ein Stück weit gewöhnt: Laut Jens Klatt vom Broker XTB waren frühere Zolldrohungen häufig Teil der Verhandlungsmasse oder wurden im Zeitverlauf angepasst. Er hält auch diesmal rasche bilaterale Gespräche zwischen den USA, der EU und deutschen Herstellern für wahrscheinlich.
Ungeachtet dieser Einordnung standen Autoaktien zum Wochenauftakt unter Druck. BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen wurden im vorbörslichen Handel auf Tradegate unter ihren Xetra-Schlusskursen vom vergangenen Donnerstag gesehen und galten auch im Dax als Belastungsfaktor. Die Kombination aus geopolitischen Risiken, unsicherer Handelspolitik und sektorbezogenen Zolldrohungen dürfte den Sektor vorerst volatil halten, selbst wenn der Gesamtmarkt zum Start in den Mai einen überwiegend freundlichen Ton anschlägt.