DXC-Studie: 80 Prozent der DACH-Unternehmen wollen KI kontrollieren - aber 58 Prozent rechnen mit autonomen Systemen

18.08.2026
  • 71 Prozent der befragten Unternehmen erwarten einen sprunghaften Anstieg virtueller KI-Agenten in den nächsten drei Jahren
  • 66 Prozent berichten: Intransparente KI-Entscheidungen haben bereits neue Compliance-Aufgaben erzeugt

BÖBLINGEN, Deutschland, 18. August 2026 /PRNewswire/ -- Acht von zehn Unternehmen in der DACH-Region bestehen darauf, dass bei neuen KI-Prozessen am Ende immer der Mensch entscheidet. Gleichzeitig hält mehr als die Hälfte es für wahrscheinlich, dass KI-Systeme künftig wichtige Geschäftsentscheidungen selbstständig treffen – 19 Prozent sogar für sehr wahrscheinlich. Diesen Widerspruch zeigt der DXC Digital Future Monitor 2026, für den DXC Technology 300 Fach- und Führungskräfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz befragt hat.

Der Wandel ist aus Sicht der Unternehmen bereits im Gange: 71 Prozent erwarten, dass die Zahl virtueller KI-Agenten am Arbeitsplatz in den kommenden drei Jahren sprunghaft steigt. 74 Prozent gehen davon aus, dass künftiger Geschäftserfolg Teams aus Mensch und KI-Agenten voraussetzt. Und 75 Prozent rechnen damit, dass Systeme bei wichtigen Entscheidungen zumindest konsultiert werden, auch wenn der Mensch formal entscheidet. Damit wächst der Druck, Zuständigkeiten, Kontrolle und Governance klar zu regeln.

„Die gefährlichste Annahme ist zu glauben, man habe es unter Kontrolle", sagt Ramses Gallego, Ramsés Gallego, Chief Technologist Cybersecurity bei DXC Technology. „Sobald ein System eigenständig handelt, entstehen Verantwortungsfragen, die vorher niemand gestellt hat. Governance muss vor dem ersten autonomen Schritt stehen – nicht danach, wenn Compliance-Probleme bereits da sind."

Governance hinkt hinterher

66 Prozent der Unternehmen berichten, durch intransparente KI-Entscheidungen bereits neue Compliance-Aufgaben zu haben. Für DXC ist das ein Beleg dafür, dass Autonomie ohne Regeln zunächst Risiken schafft, bevor sie Vorteile bringt. DXC empfiehlt Unternehmen deshalb, Governance-Strukturen aus Policy-Vorgaben, technischen Schutzmechanismen und menschlicher Aufsicht zu etablieren, bevor KI-Systemen mehr Entscheidungsspielraum gegeben wird.

„Autonomie ohne Aufsicht ist kein Fortschritt, sondern ein Risiko", sagt Gallego. „Vertrauen ist wichtig, Kontrolle aber unverzichtbar. Genau das ist der Kern guter Governance in einer Welt, in der Systeme zunehmend selbstständig entscheiden."

Für den DXC Digital Future Monitor 2026 befragte das Marktforschungsinstitut Toluna im März 2026 insgesamt 300 Fach- und Führungskräfte mit strategischer Verantwortung für Digitalisierung, IT, operative Technologien oder vernetzte Lösungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Befragung erfolgte online auf Basis von Expertenpanels und umfasst Unternehmen aller Größenklassen.

Über DXC Technology

DXC (NYSE: DXC) ist ein führender Partner für Enterprise-Technologie und Innovation. Das Unternehmen liefert Software, Services und Lösungen für globale Unternehmen und Organisationen des öffentlichen Sektors – und unterstützt sie dabei, KI zu nutzen, um in Zeiten exponentieller Veränderung schnell Ergebnisse zu erzielen. Mit tiefgreifender Expertise in Managed Infrastructure Services, Application Modernization und branchenspezifischen Softwarelösungen modernisiert, schützt und betreibt DXC einige der komplexesten Technologieumgebungen der Welt. Mehr erfahren unter dxc.com.

Pressekontakt DXC Technology

Katja Gaesing

Country Communications Manager DACH & Nordics

katja.gaesing@dxc.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.