LONDON, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Flor de Caña, der nachhaltig hergestellte Premium-Rum aus Nicaragua, wurde bei der renommierten International Spirits Challenge (ISC) 2026, einem der weltweit angesehensten Blindverkostungswettbewerbe, für seinen „Flor de Caña 18 Year Rum" mit einer Doppel-Goldmedaille ausgezeichnet. Der ISC, dessen Bewertung von einer internationalen Jury aus Branchenexperten vorgenommen wird, würdigt höchste Standards in Bezug auf Qualität und handwerkliches Können, wobei „Double Gold" eine der höchsten Auszeichnungen darstellt.
Diese jüngste Auszeichnung unterstreicht einmal mehr das unerschütterliche Bekenntnis von Flor de Caña zur Spitzenqualität und seine mehr als 135-jährige Tradition in der Herstellung außergewöhnlicher Rumsorten. Die 1890 gegründete Familienmarke hat ihr Handwerk über fünf Generationen hinweg perfektioniert und produziert natürlich gereifte Rumsorten, die für ihre herausragende Qualität und ihren weichen Abgang bekannt sind.
Über sein preisgekröntes Sortiment hinaus setzt Flor de Caña weiterhin Maßstäbe in Sachen Nachhaltigkeit in der Spirituosenbranche. Jeder Tropfen wird mit 100 % erneuerbarer Energie destilliert, reift auf natürliche Weise in Fässern aus amerikanischer Weißeiche – ganz ohne Zucker, künstliche Inhaltsstoffe oder jegliche Zusatzstoffe – und ist als klimaneutral zertifiziert. Dies spiegelt das Engagement der Marke wider, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig außergewöhnliche Qualität zu bieten.
Die doppelte Goldmedaille für den „Flor de Caña 18 Year" reiht sich in eine lange Liste internationaler Auszeichnungen ein, die die Marke im Laufe der Jahre erhalten hat. Damit festigt sie ihre Position unter den weltweit besten Premium-Rumsorten und bekräftigt ihr Engagement für die Herstellung außergewöhnlicher Spirituosen, bei denen Exzellenz, Integrität und Nachhaltigkeit im Mittelpunkt stehen.
Über Flor de Caña
Flor de Caña ist eine Premium-Rum-Marke, die als klimaneutral zertifiziert ist und von der Anbaufläche bis zur Flasche nachhaltig hergestellt wird. Er stammt aus einem Familienanwesen aus dem Jahr 1890, wird zu 100 % mit erneuerbarer Energie destilliert und am Fuße eines aktiven Vulkans ohne Zucker oder künstliche Zusatzstoffe auf natürliche Weise gereift. Die Marke gilt als weltweit führend im Bereich Nachhaltigkeit und wurde unter anderem als „weltweit nachhaltigste Rum-Marke" (USA), mit dem „Ethical Award" (Großbritannien) und als „nachhaltiger Spirituosenhersteller" (Frankreich) ausgezeichnet. www.flordecana.com
Kontakt: corporatecommunications@flordecana.com

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.