CNTE unterstützt das 7 MW/16 MWh große BESS-Projekt „Lisberg II" in Deutschland

21.08.2026

LISBERG, Deutschland, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- CNTE liefert die Energiespeicherlösung für das Lisberg II BESS, ein 7 MW/16 MWh-Batterie-Energiespeicherprojekt , das derzeit in Lisberg, Trabelsdorf, Bayern, Deutschland, errichtet wird.

Das Projekt ist in ein 5-MWac-Photovoltaikkraftwerk von integriert, das Solarstrom mit Batteriespeichern kombiniert, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu verbessern und eine größere Flexibilität beim Energiemanagement zu gewährleisten.

Mit einer Gesamtenergiespeicherkapazität von 16 MWh und einer Nennleistung von 7 MW ist das BESS darauf ausgelegt, den von der Photovoltaikanlage erzeugten Strom zu speichern und die Energie entsprechend den Betriebs- und Netzanforderungen abzugeben. Durch die Abstimmung der Solarstromerzeugung mit der Energiespeicherung kann das Projekt dazu beitragen, die Auswirkungen von Schwankungen bei der Erzeugung erneuerbarer Energien zu verringern und eine flexiblere Nutzung von sauberem Strom zu ermöglichen.

CNTE liefert die Energiespeicherlösung für das Projekt und unterstützt die Systemintegration sowie den zuverlässigen Betrieb des Batteriespeichersystems. Die Lösung wurde speziell für die Anforderungen von Solar-plus-Speicher-Anlagen im Großmaßstab entwickelt, wobei der Schwerpunkt auf Anlagensicherheit, Betriebssicherheit und langfristiger Leistung liegt.

Das Projekt befindet sich derzeit in der Bau- und Inbetriebnahmephase ; der Netzanschluss ist für Januar 2027 vorgesehen.

Deutschland baut den Einsatz erneuerbarer Energien weiter aus und erhöht gleichzeitig den Bedarf an flexibler Energieinfrastruktur, die einen höheren Anteil an schwankender Solar- und Windenergie bewältigen kann. Die Energiespeicherung in Batterien spielt bei dieser Energiewende eine immer wichtigere Rolle, da sie dazu beiträgt, Erzeugung und Nachfrage auszugleichen, die Einbindung erneuerbarer Energien zu verbessern und die Flexibilität des Stromnetzes zu erhöhen.

Das Projekt (Lisberg II BESS) stellt einen weiteren Schritt in der kontinuierlichen Entwicklung von CNTE auf dem europäischen Energiespeichermarkt dar und unterstreicht einmal mehr den Einsatz von CNTE-Energiespeicherlösungen in Photovoltaik-Kraftwerksprojekten.

Während das Projekt auf die Inbetriebnahme und den Netzanschluss zusteuert, wird CNTE den Einsatz sicherer, zuverlässiger und flexibler Energiespeicherlösungen für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien in ganz Europa weiterhin unterstützen.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.