BUENOS AIRES, Argentinien, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Biosidus, ein argentinisches Biotechnologieunternehmen mit mehr als vier Jahrzehnten Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Biosimilar-Arzneimitteln, gab bekannt, dass seine neue Bioreaktor-Anlage nun in Betrieb genommen wurde. Damit wird die Produktionskapazität des Unternehmens für Biologika erhöht und seine Fähigkeit gestärkt, eine potenzielle internationale Nachfrage zu bedienen.
Die Erweiterung stärkt die industrielle Plattform von Biosidus zu einer Zeit, in der die Gesundheitssysteme zunehmend Wert auf Produktionssicherheit, Kontinuität der Behandlung und vielfältige Bezugsquellen für komplexe biologische Arzneimittel legen.
Das in Argentinien entwickelte und hergestellte Agalsidase beta von Biosidus, eine Biosimilar-Enzymersatztherapie zur Behandlung der Fabry-Krankheit, stellt einen bedeutenden Meilenstein für die Biotechnologie-Plattform des Unternehmens und dessen zunehmende Ausrichtung auf Therapien für seltene Krankheiten dar.
Mit zusätzlichen Produktionskapazitäten stärkt Biosidus seine internationale Lieferfähigkeit und ist bereit, mit Partnern und Gesundheitsbehörden zusammenzuarbeiten, um nachhaltige und zuverlässige Bezugsquellen für Agalsidase beta zu evaluieren.
„Die Kontinuität der Behandlung ist für Patienten mit seltenen und chronischen Erkrankungen besonders wichtig. Der Ausbau unserer Produktionskapazitäten unterstreicht unser Engagement, die biotechnologischen Kompetenzen von Biosidus den Gesundheitssystemen zur Verfügung zu stellen, die einen nachhaltigen und zuverlässigen Zugang zu hochwertigen biologischen Arzneimitteln anstreben", erklärte Mario Koch, Director of Rare Diseases.
Nach der Markteinführung von Agalsidase Beta in Argentinien im Jahr 2025 treibt Biosidus die internationale Expansion seines Programms voran und ist bereit, außergewöhnliche Lieferanforderungen in Märkten zu prüfen, in denen die geltenden Zulassungsverfahren dies zulassen.
Die neue Bioreaktorkapazität ist Teil der umfassenderen Strategie von Biosidus, wissenschaftliche Kompetenzen, lokale Produktion, industrielle Investitionen und internationale Expansion zu kombinieren, um den Zugang zu komplexen biologischen Therapien zu verbessern.
Informationen zu Biosidus
Biosidus ist ein argentinisches Biotechnologieunternehmen, das sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Biosimilar-Arzneimitteln spezialisiert hat. Mit mehr als 40 Jahren Erfahrung in der Biotechnologie und einer Präsenz auf internationalen Märkten entwickelt und produziert das Unternehmen komplexe biologische Arzneimittel für verschiedene Therapiebereiche.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.