
Das Bundeskartellamt hat ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem norwegischen Rüstungsunternehmen Nammo und dem deutschen Hersteller Diehl Defence genehmigt. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Gründung eines Joint Ventures, das die Produktion von 155-Millimeter-Geschossen in Deutschland erheblich steigern wird. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, den Wettbewerb im Bereich der Artilleriemunition zu intensivieren und die Präsenz von Nammo im deutschen Markt auszubauen.
Diehl Defence mit Sitz in Überlingen am Bodensee hat bisher nur in begrenztem Umfang Artilleriegranaten gefertigt. Durch die Partnerschaft mit dem Branchenriesen Nammo wird das Unternehmen nun in der Lage sein, seine Produktionskapazitäten deutlich zu erhöhen. Nammo verfügte bislang über keine Produktionsanlagen in Deutschland, was sich durch das Joint Venture mit Diehl Defence ändern wird. Diese strategische Allianz ermöglicht es beiden Unternehmen, gemeinsam an einem Großauftrag der Bundeswehr teilzunehmen.
Nammo und Diehl Defence hatten gemeinsam an einer Ausschreibung für einen Bundeswehr-Großauftrag teilgenommen und dabei den Zuschlag erhalten. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens war eine Voraussetzung, um diesen Auftrag ausführen zu können. Andreas Mundt, der Chef des Bundeskartellamts, betont, dass Diehl Defence den Auftrag alleine nicht hätte ausführen können. Nammo hat die von der Bundeswehr bestellte Munition entwickelt und hält das geistige Eigentum daran.
Mundt erklärt weiter, dass durch die Zusammenarbeit von Diehl und Nammo der Wettbewerb nicht eingeschränkt, sondern sogar gefördert werde. Es entstehe ein leistungsfähiger Wettbewerb in Deutschland, der den Rüstungsmarkt beleben wird. Die Genehmigung des Kartellamts legt den Firmen keine Steine in den Weg, sodass das Joint Venture nun gegründet werden kann und die Produktion der Artilleriemunition aufgenommen werden kann.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe geht mit einer großangelegten Razzia gegen ein mutmaßlich europaweit agierendes rechtsextremes Verlagsnetzwerk vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht der Verlag „Der Schelm“, der seit Jahren antisemitische Schriften, Nachdrucke aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie rassistische und den Holocaust leugnende Veröffentlichungen über einen Onlineversand vertreibt. Die Durchsuchungen begannen am Mittwochmorgen zeitgleich in mehreren Bundesländern sowie im Ausland und richten sich gegen insgesamt acht Beschuldigte.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden sechs Männern und zwei Frauen deutscher Herkunft vorgeworfen, zwischen 2022 und 2024 in mindestens 488 Fällen gemeinschaftlich volksverhetzende Druckwerke hergestellt, verbreitet, geliefert und gelagert zu haben. Zu den Beschuldigten zählen unter anderem zwei Druckereibesitzer, ein Grafiker, ein IT-Spezialist und der Inhaber eines Business-Centers. Ein Druckereibesitzer soll Beihilfe geleistet haben. Hauptbeschuldigter ist der aus Leipzig stammende Verlagsinhaber Adrian P., der seit Jahren im Ausland lebt und laut früheren Angaben bereits einmal einer Auslieferung entgangen sein soll.
Bundesweit rückte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte aus. Durchsucht wurden Wohnungen und Geschäftsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, darunter nach rbb-Informationen Standorte in Leipzig, Pforzheim, Neuenbürg, Bottrop, Schönwald und Wertheim. Parallel dazu koordinierten die Karlsruher Ermittler Maßnahmen im Ausland: In Polen wurde eine Druckerei überprüft, in Spanien nahmen sich Beamte eine Lagerhalle sowie weitere Privat- und Firmenräume vor.
Die Einsatzkräfte stellten umfangreiche Beweismittel sicher, darunter gedruckte Schriften, Bestelllisten, Propagandamaterial, NS-Devotionalien sowie Computer und Datenträger. Der Verlag „Der Schelm“ bietet nach übereinstimmenden Recherchen seit mindestens einem Jahrzehnt rund 100 Nachdrucke antisemitischer Bücher und Schriften aus der NS-Zeit sowie weitere in Deutschland verbotene Titel an. Ermittler sehen in den aktuellen Maßnahmen einen weiteren Schritt, die Vertriebsstrukturen des Netzwerks zu zerschlagen und die Verantwortung der mutmaßlichen Betreiber strafrechtlich aufzuarbeiten.