
Die USA und Kanada verlieren bei deutschen Auswanderern an Attraktivität, während Mexiko als Ziel zunimmt. Nach Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) zogen im Jahr 2025 knapp 8.900 Deutsche in die Vereinigten Staaten – mit Ausnahme der von Corona-Reisebeschränkungen geprägten Jahre 2020 und 2021 der niedrigste Wert der vergangenen zwei Jahrzehnte. 2005 hatten noch rund 13.600 Menschen aus Deutschland ihren Wohnsitz in die USA verlagert. Damit lagen die Fortzüge 2025 gut ein Drittel (–35 Prozent) unter dem Niveau von vor 20 Jahren.
Trotz des spürbaren Rückgangs zählen die Vereinigten Staaten weiterhin zu den beliebtesten Zielländern deutscher Auswanderer. Mehr Menschen kehrten Deutschland im vergangenen Jahr nur in Richtung Schweiz (22.700), Österreich (13.500) und Spanien (9.700) den Rücken. Insgesamt lebten 2024 nach Angaben des United States Census Bureau knapp 519.200 Deutsche in den USA. Damit bleibt das Land eines der wichtigsten Fernziele, auch wenn die Zuwanderung aus Deutschland deutlich abgeflacht ist.
Ein ähnliches Bild zeigt sich im zweiten WM-Gastgeberland Kanada. 2025 verlegten gut 1.800 Deutsche ihren Wohnsitz dorthin. Weniger waren es in den vergangenen 20 Jahren nur in den Pandemie-Jahren 2020 und 2021. Gegenüber 2005, als noch gut 3.000 Deutsche nach Kanada auswanderten, entspricht das einem Rückgang um 39 Prozent. Nach Zensusdaten von 2021 lebten rund 126.500 Deutsche in Kanada. Die Zahlen deuten darauf hin, dass der Zustrom aus Deutschland auch dort deutlich nachgelassen hat.
Kontrastiert wird der Trend durch Mexiko, den dritten Gastgeber der demnächst beginnenden Fußball-Weltmeisterschaft. Dorthin zogen 2025 rund 800 Deutsche, vor 20 Jahren waren es noch knapp 600. Das entspricht einem Anstieg um 43 Prozent. Laut mexikanischem Zensus lebten 2020 gut 7.600 Deutsche im Land. Während die Wanderungsbewegungen nach Nordamerika insgesamt abnehmen, gewinnt Mexiko damit an Bedeutung – wenn auch auf deutlich niedrigerem absoluten Niveau als die USA und Kanada. Die Weltmeisterschaft, die in den drei Ländern ausgetragen wird, rückt damit Destinationen in den Fokus, deren Anziehungskraft für deutsche Auswanderer sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten sichtbar verschoben hat.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.