Viele Berlinerinnen und Berliner müssen am Mittwoch mit geschlossenen Praxen rechnen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin haben sich mehr als 2.000 Mitglieder für eine Fortbildungsveranstaltung im Rahmen eines bundesweiten Aktionstags gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz angemeldet. Ärztliche Berufsverbände haben dazu aufgerufen, die reguläre Sprechstunde ruhen zu lassen und stattdessen an Protestaktionen teilzunehmen.
Besonders deutlich dürften die Einschränkungen in der Kinder- und Jugendmedizin zu spüren sein. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) geht davon aus, dass der Großteil der entsprechenden Praxen in Berlin am Mittwoch geschlossen bleibt. Der Verband warnt, dass wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen künftig schwerer zugänglich werden könnten, falls die geplanten Sparmaßnahmen umgesetzt werden. Praxen gerieten finanziell unter Druck, wenn zusätzliche Behandlungen nicht mehr vollständig vergütet würden.
Hintergrund der Proteste ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden soll. Unter dem Motto „Praxen bedroht – Patienten in Not“ mobilisieren Medi Geno Deutschland, die Allianz Deutscher Ärzteverbände und weitere Organisationen gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die KV Berlin befürchtet wirtschaftlichen Druck auf die Praxen und eine spürbare Verschlechterung der ambulanten Versorgung. Weniger Praxen, längere Wartezeiten und eingeschränkte Leistungen seien mögliche Folgen, heißt es von der Körperschaft.
Für dringende Fälle verweisen die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Notdienststrukturen. In Berlin bleiben am Mittwoch unter anderem Notdienstpraxen im Vivantes Klinikum im Friedrichshain, im Sana Klinikum Lichtenberg sowie in den DRK Kliniken Westend geöffnet. Zugleich warnen Vertreter aus den Ländern wie Baden-Württemberg, dass die Vertretungs- und Notfallregelungen nur begrenzte Kapazitäten haben. Patienten müssen sich daher auf Wartezeiten und eingeschränkte Zugänge zur Regelversorgung einstellen, während die Ärzteschaft mit dem Protesttag politischen Druck gegen das geplante Sparpaket aufbaut.

Das Verwaltungsgericht Münster befasst sich am 18. Juni um 9.00 Uhr mit der Rechtmäßigkeit eines Tempolimits auf der Autobahn 1 im Münsterland. Auf dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Fahrtrichtung Bremen ist die Höchstgeschwindigkeit per Beschilderung auf 120 Kilometer pro Stunde begrenzt. Ein Autofahrer hält diese Anordnung für unzulässig und hat Klage eingereicht.
Die A1 gilt als eine der wichtigsten Nord-Süd-Achsen in Deutschland. Sie verbindet Köln mit Bremen und damit Nordrhein-Westfalen mit Norddeutschland; nördlich des Autobahnkreuzes Lotte/Osnabrück erreicht sie Niedersachsen. Die umstrittene Regelung betrifft damit nicht nur den regionalen, sondern auch den überregionalen Verkehr auf der stark frequentierten Fernstraße.
Der Kläger verlangt eine gerichtliche Feststellung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig ist und er sie daher nicht beachten müsse. Nach seiner Auffassung liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung auf dem betroffenen Teilstück der A1 nicht vor. Konkrete Umstände, die ein dauerhaftes Tempolimit rechtfertigten, sieht er nicht hinreichend belegt.
Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes widerspricht dieser Darstellung. Sie verweist laut Terminvorschau des Gerichts auf eine gestiegene Unfallgefahr in dem Abschnitt und begründet damit die Notwendigkeit der Begrenzung auf 120 km/h. Nach ihrer Überzeugung ist das Tempolimit ein angemessenes Mittel, um die Verkehrssicherheit auf der Strecke zu erhöhen. Wie das Verwaltungsgericht die Abwägung zwischen Verkehrssicherheit und Eingriff in die Fahrfreiheit der Autofahrer bewertet, bleibt der anstehenden Verhandlung vorbehalten.