
Der Volkswagen-Konzern hat für das Jahr 2025 einen drastischen Gewinneinbruch vermeldet. Das Konzernergebnis nach Steuern sank um rund 44 Prozent von 12,4 Milliarden Euro im Vorjahr auf 6,9 Milliarden Euro. Damit verzeichnete Europas größter Autobauer den niedrigsten Nettogewinn seit der Dieselgate-Krise im Jahr 2016. Der Umsatz ging leicht um 0,8 Prozent auf knapp 322 Milliarden Euro zurück.
Als Reaktion auf die verheerenden Zahlen kündigte Volkswagen einen umfangreichen Stellenabbau an. Konzernchef Oliver Blume teilte in einem Brief an die Aktionäre mit, dass bis 2030 rund 50.000 Stellen im gesamten Volkswagen-Konzern in Deutschland gestrichen werden sollen. Diese Maßnahme übertrifft die bisherigen Pläne des Unternehmens, das Ende 2024 eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften über den Abbau von 35.000 Stellen bis 2030 getroffen hatte.
Die Gewinnschwäche wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt. Besonders belastend wirkten sich die strategische Neuausrichtung der Tochtergesellschaft Porsche sowie US-Zölle aus. Allein der Strategiewechsel bei Porsche schlug mit fast 5 Milliarden Euro zu Buche, während die US-Zölle Belastungen von rund 3 Milliarden Euro verursachten. Hinzu kamen eine Milliarde Euro für laufende Restrukturierungsmaßnahmen bei Volkswagen. Der operative Gewinn brach um 53 Prozent auf 8,9 Milliarden Euro ein, die operative Gewinnmarge sank auf 2,8 Prozent.
Bei den Verkaufszahlen rutschte der Konzern knapp unter die Marke von neun Millionen Fahrzeugen. Weltweit lieferte Volkswagen 8,98 Millionen Fahrzeuge aller Konzernmarken aus, was einem leichten Rückgang von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während die Verkäufe in Europa zulegten, konnten diese Zuwächse die Rückgänge in China und Nordamerika nicht ausgleichen. Für das Jahr 2026 strebt der Konzern wieder mehr Profitabilität an und peilt eine operative Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern zwischen 4,0 und 5,5 Prozent an.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.