
Österreichs Städtetourismus hat 2025 kräftig zugelegt und sich einmal mehr als wichtiger Wachstumsmotor für den Gesamttourismus erwiesen. In den neun Hauptstädten wurden im vergangenen Jahr 29,1 Millionen Nächtigungen gezählt, ein Plus von 6 Prozent gegenüber 2024. Damit entfällt rund ein Fünftel beziehungsweise 18 Prozent des gesamten Tourismusvolumens des Landes auf Wien und die acht Landeshauptstädte. Die Zahl der Ankünfte in den Städten stieg um 5 Prozent auf knapp 13,55 Millionen.
Wien behauptete seine dominante Rolle klar: Mit knapp 20,1 Millionen Übernachtungen verbuchte die Bundeshauptstadt ein Nächtigungsplus von 7 Prozent und kommt damit auf rund zwei Drittel aller Hauptstadt-Nächtigungen. Deutlich dahinter folgen Salzburg mit 3,3 Millionen Nächtigungen (plus 5 Prozent) und Innsbruck mit knapp 2 Millionen (plus 4 Prozent). Graz erreichte 1,5 Millionen Übernachtungen (plus 5 Prozent), Linz gut 1 Million (plus 1 Prozent). In der zweiten Reihe der Städtedestinationen legten Klagenfurt (514.501 Nächtigungen, plus 3 Prozent), Bregenz (386.669, plus 1 Prozent) und St. Pölten (238.336, plus 3 Prozent) zu. Schlusslicht bleibt Eisenstadt mit 69.902 Nächtigungen, verzeichnet aber mit 11 Prozent den stärksten relativen Zuwachs.
Insgesamt wurden im österreichischen Tourismus 2025 rund 157,3 Millionen Nächtigungen registriert, ein Zuwachs von 2 Prozent im Jahresabstand. Ohne die Städte hätte das Plus laut WienTourismus lediglich 1 Prozent betragen. Der starke Beitrag der urbanen Zentren zeigt sich damit nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch im überdurchschnittlichen Wachstum gegenüber dem Bundesdurchschnitt. WienTourismus-Geschäftsführer Norbert Kettner, zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Städtetourismus (ARGE Städte), spricht von einem „zentralen Wachstumstreiber“ des österreichischen Gesamttourismus.
Der Städtetourismus ist stark von Kunst und Kultur geprägt und gilt als Ganzjahresprodukt. Laut Kettner sorgt er für standortgebundene Arbeitsplätze und wirkt über Spillover-Effekte in andere Branchen hinein, etwa in den Handel. Weil die Nachfrage sich nicht auf einzelne Saisonen konzentriert, entstehen Ganzjahresjobs – ein Argument, das vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in der Branche zunehmend an Gewicht gewinnt. Die aktuellen Kennzahlen unterstreichen damit die Rolle der Städte als wirtschaftliche Stütze weit über Hotellerie und Gastronomie hinaus.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.