Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

Iran-Konflikt legt Schwachstellen der deutschen Arzneimittelversorgung offen

05.04.2026


Die deutsche Pharmaindustrie warnt vor massiven Belastungen für die Arzneimittelversorgung, sollte der Krieg im Iran und die damit verbundene Blockade der Straße von Hormus länger anhalten. Besonders kritisch sei die drohende Knappheit von Helium und anderen chemischen Ausgangsstoffen, teilte der Branchenverband Pharma Deutschland mit. Deutschland sei bei Helium nahezu vollständig auf Importe angewiesen, die zu einem großen Teil über die strategisch wichtige Wasserstraße laufen.

„Der Iran-Krieg ist noch nicht in den Regalen der Apotheken angekommen. In den Laboren und Werken der deutschen Arzneimittelhersteller steigt jedoch die Sorge, je länger die Blockade der Straße von Hormus dauert“, sagte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Helium gilt der Branche zufolge als kritischer Querschnittsrohstoff, der quer durch die Produktion von Tabletten, Infusionen und modernen Biologika benötigt wird.

Besonders betroffen wären Qualitätskontrollen: Helium kommt in der Pharmaindustrie vor allem in analytischen Verfahren zum Einsatz. Wird das Gas knapp und deutlich teurer, geraten diese Prüfprozesse ins Stocken. „Dann können die Unternehmen die Arzneimittel nicht mehr im gewohnten Umfang freigeben – selbst wenn Wirkstoffe und Packmittel vorhanden sind“, warnte Brakmann. Eine kurzfristige Umstellung auf andere Gase oder alternative Methoden sei kaum möglich, nicht zuletzt wegen notwendiger behördlicher Genehmigungen.

Bereits jetzt meldet die Branche erste Auswirkungen entlang der Lieferketten. Genannt werden steigende Transport- und Energiekosten, fehlende oder teurere Packmittel wie Glasflaschen und Verschlüsse sowie höhere Preise für petrochemische Grundstoffe und Ethanol. Eine längerfristige Störung der Straße von Hormus würde die Versorgung nach Einschätzung des Verbands zusätzlich destabilisieren. „Wenn wir jetzt nicht gegensteuern, drohen mittelfristig Engpässe insbesondere bei Arzneimitteln, deren Qualitätskontrolle von Helium abhängt“, sagte Brakmann.

Pharma Deutschland fordert daher, Helium als strategisch relevantes Gut für das Gesundheitswesen einzustufen und regulatorische Hürden für Umstellungsprozesse zu senken. Ziel sei es, Abhängigkeiten bei kritischen Rohstoffen zu verringern und die Versorgungssicherheit auch im Fall anhaltender geopolitischer Spannungen zu stärken.