Schweizer Franken dominiert verbliebene Fremdwährungskredite in Österreich

11.06.2026


Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.

Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.

Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.

Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.

Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.