Roche: Zupreme-2-Studienergebnisse für 2026 erwartet

10.03.2026


Der Pharmakonzern Roche hat positive Ergebnisse aus einer Phase-II-Studie mit dem Wirkstoff Petrelintide zur Behandlung von Übergewicht und Adipositas bekannt gegeben. In der Studie mit dem Namen "Zupreme-1" erreichten Patienten nach 28 Wochen einen mittleren Gewichtsverlust von bis zu 10,7 Prozent. In der Placebogruppe betrug der Gewichtsverlust lediglich 1,7 Prozent. Die Studie umfasste 493 Personen mit einem durchschnittlichen Body-Mass-Index von 37 und einem Durchschnittsgewicht von 107 Kilogramm.

Der Wirkstoff zeigte dabei ein günstiges Verträglichkeitsprofil. Die Abbruchrate aufgrund unerwünschter Ereignisse lag im wirksamsten Behandlungsarm bei 4,8 Prozent und war damit praktisch identisch mit jener der Placebogruppe. Roche betonte, dass in der wirksamsten Behandlungsgruppe keine Fälle von Erbrechen und keine Therapieabbrüche wegen Magen-Darm-Beschwerden auftraten. Übelkeit trat seltener auf als in früheren Studien mit kürzeren Dosisintervallen.

Interessant sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Studienergebnissen. Weibliche Probanden verloren deutlich mehr Gewicht als männliche Teilnehmer. Analysten weisen darauf hin, dass bei einem höheren Frauenanteil in der nächsten Studienphase Gewichtsreduktionen im mittleren Zehn-Prozent-Bereich möglich sein könnten. Die finalen Studiendaten sollen auf einem medizinischen Kongress präsentiert werden, wo Roche auch über das Design der geplanten Phase-III-Studien informieren wird.

Für das weitere Programm sind mehrere Schritte vorgesehen. Topline-Ergebnisse der zweiten Phase-II-Studie "Zupreme-2", die sich auf Personen mit Adipositas und Typ-2-Diabetes konzentriert, werden in der zweiten Jahreshälfte 2026 erwartet. Zudem ist für 2026 der Start einer Phase-II-Studie zur Kombination von Petrelintide und CT-388 geplant. Trotz der positiven Ergebnisse blieben die Studiendaten hinter den Erwartungen einiger Investoren zurück, was zu Kursdruck für die Roche-Aktie führen könnte.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.