Rechtsstreit um KI-Inhalte: Gericht weist Googles Vermittler-Argumentation zurück

12.06.2026


Google muss für falsche Angaben haften, die in der hauseigenen KI-gestützten Suchübersicht erscheinen. Das hat die auf Presse- und Äußerungsrecht spezialisierte 26. Zivilkammer des Landgerichts München I entschieden. In dem Verfahren hatten zwei Unternehmen beziehungsweise Verlage geklagt, nachdem sie in einer von Google bereitgestellten „Übersicht mit KI“ fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht worden waren. Nach Auffassung der Richter entstand dieser Eindruck, weil die KI Informationen verschiedener Firmen vermischte und neue Zusammenhänge erfand.

Das Gericht stellte fest, dass die beanstandeten Vorwürfe in den von Google verlinkten Quellen nicht enthalten waren. Die KI-Übersicht habe eigenständige Aussagen erzeugt, die über eine bloße Wiedergabe externer Inhalte hinausgingen. Zwar waren die konkreten Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den Suchergebnissen verschwunden. Die Kammer sah den Rechtsstreit dennoch nicht als erledigt an. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte und damit nach Ansicht des Gerichts die Gefahr fortbesteht, dass vergleichbare Aussagen erneut erscheinen.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob KI-Zusammenfassungen rechtlich wie klassische Trefferlisten zu behandeln sind. Google hatte argumentiert, das Unternehmen sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die Inhalte Dritter nicht zu eigen. Diese Sicht wies das Landgericht zurück. Eine KI-Übersicht sei keine reine Anzeige von Suchergebnissen, sondern ein eigener Inhalt des Unternehmens: Die KI fasse in eigenen Worten zusammen, werte inhaltlich aus und strukturiere die Informationen neu. Damit schaffe Google eigenständige, zurechenbare Aussagen, auf die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur bloßen Linkanzeige nicht ohne Weiteres anwendbar sei.

Google verwies im Verfahren darauf, dass Nutzer die Quellen selbst prüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Das ließ das Gericht nicht gelten. Falsche Aussagen würden nach seiner Auffassung nicht dadurch zulässig, dass sie sich im Nachhinein widerlegen lassen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Signalwirkung für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in Suchmaschinen und anderen Plattformen entfalten. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht; Google kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Humanoide Roboter bei BMW: Pilotprojekt in Leipzig soll Serienreife bringen

12.06.2026


BMW treibt die Automatisierung seiner Werke mit einem Pilotprojekt für humanoide Roboter voran. In der Fabrik in Leipzig testet der Autobauer menschenähnliche Roboter des Schweizer Unternehmens Hexagon, um deren Einsatz unter realen Produktionsbedingungen zu erproben. Nach Laborversuchen und ersten Tests läuft dort nun eine Pilotphase, die laut Unternehmensangaben als erste dieser Art in Europa gilt und auf einen späteren breiteren Einsatz in der Produktion abzielt.

Im Fokus steht zunächst die Batteriefertigung für Elektrofahrzeuge. In der Batteriemontage lernen die Roboter den Umgang mit Bauteilen für Hochvoltspeicher, also den Antriebsbatterien von Elektroautos. Beschäftigte bringen den Systemen die erforderlichen Bewegungsabläufe Schritt für Schritt bei. "Das Schöne ist, wenn wir es einem Roboter beigebracht haben, können es alle", sagte Michael Ströbel, Leiter Prozessmanagement und Digitalisierung in der Produktion. Anders als bei Menschen müsse eine neue Tätigkeit nicht jedem einzelnen Roboter separat vermittelt werden.

Parallel dazu erprobt BMW die Technologie in der Qualitätskontrolle und der Komponentenfertigung. Dort übernehmen die humanoiden Roboter Aufgaben, die bislang von Beschäftigten erledigt wurden, etwa das Scannen von Fahrzeugkarosserien auf Abweichungen und mögliche Fehler. Das Ziel ist, monotone, ergonomisch belastende oder sicherheitskritische Tätigkeiten zu automatisieren und die Beschäftigten zu entlasten, ohne sie zu ersetzen.

Werkleiterin Petra Peterhänsel betonte, der Einsatz der neuen Technik werde nicht zu einem Abbau von Arbeitsplätzen führen. Mitarbeitende müssten sich demnach keine Sorgen machen, dass humanoide Roboter Stellen ersetzen; sie sollen stattdessen andere Aufgaben im Werk übernehmen. BMW testet die Technologie in Leipzig bereits seit Ende vergangenen Jahres. Die laufende Pilotphase unter Produktionsbedingungen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden, anschließend will der Konzern die gewonnenen Erkenntnisse schrittweise auf weitere Anwendungen und Standorte übertragen.