
Porsche schärft seine Elektrostrategie nach und zieht dabei eine selbstkritische Bilanz zum Taycan. Vorstandschef Michael Leiters sagte bei einer von „Auto Motor und Sport“ organisierten Diskussionsrunde mit Spitzenmanagern der großen deutschen Autobauer, der Sportwagenhersteller sei „offenbar zu schnell in die Elektromobilität eingestiegen“. Der Taycan, 2019 als erstes vollelektrisches Serienmodell der Marke gestartet und zuvor als Mission‑E‑Studie präsentiert, sei dem Markt womöglich voraus gewesen – die Kunden hätten das Potenzial des Fahrzeugs noch nicht vollständig würdigen können.
Leiters bezeichnete Porsche dennoch als „Pionier der Elektromobilität“ und verwies darauf, dass die Marke das Angebot an Stromern inzwischen ausgebaut habe. Neben dem Taycan sind mittlerweile auch Macan und Cayenne als vollelektrische SUV-Modelle im Programm. Während der Taycan zuletzt mit rückläufigen Auslieferungen zu kämpfen hatte, entwickelt sich der elektrische Macan laut von der Branche berichteten Zahlen deutlich dynamischer und übertrifft beim Absatz schon früh den Taycan. Der konventionell angetriebene Macan bleibt jedoch global betrachtet vorerst das volumenstärkere Derivat.
Autonomes Ziel von Porsche ist es nach den Worten von Leiters nicht, in der Elektromobilität über den Preis zu konkurrieren. „Klar ist, dass Porsche niemals die Kostenführerschaft und damit über bessere Preise den Markt gewinnen können oder wollen“, sagte er. Stattdessen müsse das Unternehmen „bessere, überzeugendere und emotionalere Produkte haben als alle anderen“. Investitionen in E-Antriebe will der Hersteller „ganz fokussiert, dort, wo es Sinn macht und der Kunde sich diese Technologie wünscht“ tätigen – ein Hinweis darauf, dass Porsche sein Portfolio je nach Segment und Käufererwartung unterschiedlich elektrifiziert.
Fest steht für Leiters, dass der Markenikone 911 eine rein elektrische Zukunft auf absehbare Zeit erspart bleibt. Der Sportwagenklassiker, der bei der AMS-Leserwahl „Best Cars 2026“ die Gesamtwertung gewann, werde nicht als vollelektrische Version kommen, bekräftigte der CEO. Im Publikum stieß diese Aussage auf deutliche Zustimmung; besonders erfreut zeigte sich laut Beobachtern Wolfgang Porsche, Aufsichtsratschef und Enkel des Firmengründers Ferdinand Porsche. Damit positioniert Porsche den 911 klar als traditionellen Verbrenner – flankiert von einem wachsenden, aber selektiv ausgebauten E-Portfolio, das stärker auf Nachfrage, Emotion und Alleinstellung als auf reine Stückzahl und Kostenvorteile zielt.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.