
Der Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag – doch still ist vor allem die Leinwand. Öffentliche Filmvorführungen stehen an diesem Tag unter besonderen Auflagen, viele Titel sind ohne spezielle Feiertagsfreigabe tabu. Die Regelungen variieren je nach Bundesland, das Grundprinzip ist jedoch ähnlich: Der staatliche Schutz des christlichen Trauer- und Gedenktags schränkt das reguläre Freizeitangebot spürbar ein. Daran entzündet sich seit Jahren Kritik von Verbänden, die eine striktere Trennung von Staat und Kirche fordern.
In Nordrhein-Westfalen hat der Düsseldorfer Aufklärungsdienst diese Auseinandersetzung nun erneut zugespitzt. Der Verein setzte in Düsseldorf per Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidenten die Vorführung der Monty-Python-Satire „Das Leben des Brian“ an Karfreitag durch. Der 1979 erschienene Film, der die Zeit Jesu humorvoll aufs Korn nimmt, hat sich zum Symbol im Kampf gegen das Feiertagsrecht entwickelt. Für Vereinsvertreterin Ricarda Hinz ist die Vorstellung weniger Provokation als politisches Statement. In einer Stadt, in der nach Angaben des Vereins die Mehrheit der Bevölkerung keiner christlichen Kirche mehr angehört, sei ein Aufführungsverbot „weder zeitgemäß noch akzeptabel“.
Hinz und Gleichgesinnte sehen in den Verboten einen Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung und eine einseitige Bevorzugung religiöser Normen. Das Zeigen einer Satire am Karfreitag stelle keine Störung der Religionsausübung dar, argumentiert sie. Ihr Leitmotiv bringt Hinz in einem Satz auf den Punkt: „Ich lass dich beten, lass du mich lachen.“ Damit zielt die Initiative weniger auf einzelne Gläubige als auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich trotz gesellschaftlicher Veränderungen seit Jahrzehnten nur punktuell verändert haben.
Kirchliche Stimmen halten dagegen. Der Münchner katholische Pfarrer Rainer Maria Schießler betont die besondere Bedeutung der Kar- und Ostertage für seine Kirche. Er plädiert ebenfalls für gegenseitige Rücksichtnahme, interpretiert diese jedoch anders: Einschränkungen an stillen Feiertagen seien angemessen, weil sie Raum für Besinnung schaffen könnten – auch für Menschen ohne feste Kirchenbindung. Aus seiner Sicht können Tage der Ruhe ein verbindendes Element in einer zunehmend fragmentierten Gesellschaft sein, während „Gewaltfilme oder unpassende Veranstaltungen“ an solchen Terminen nicht in die Zeit passten.
Zwischen diesen Positionen verläuft eine Konfliktlinie, die weit über einen einzelnen Kultfilm hinausreicht. Auf der einen Seite steht der Anspruch religiöser Gemeinschaften auf gesetzlichen Schutz ihrer Feiertage, auf der anderen das Interesse einer säkularer werdenden Bevölkerung an freien, weltlichen Angeboten – auch am Karfreitag. Die Düsseldorfer Ausnahme für „Das Leben des Brian“ zeigt, wie stark Gerichte und Behörden im Einzelfall abwägen müssen. Ob solche Einzelfalllösungen künftig häufiger werden oder den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die Feiertagsgesetze grundlegend zu überarbeiten, bleibt vorerst offen.
Cybercrime-Ermittler in Baden-Württemberg haben zwei mutmaßliche Schlüsselfiguren hinter einer Serie von Ransomware-Angriffen auf Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland identifiziert. Einer der Gesuchten soll nach Behördenangaben der Kopf zweier Hackergruppen sein, der andere der Programmierer der von diesen Gruppen eingesetzten Schadsoftware. Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg leiteten eine weltweite Fahndung nach den beiden Männern ein.
Den Haftbefehlen zufolge sollen die Verdächtigen zwischen 2019 und 2021 an Angriffen auf insgesamt 130 Ziele in Deutschland beteiligt gewesen sein. In 25 Fällen gingen Opfer auf die Lösegeldforderungen ein, der Gesamtschaden durch gezahlte Forderungen beläuft sich laut Ermittlern auf rund 1,8 Millionen Euro. Die Gesamtauswirkungen der Attacken liegen deutlich höher: Die wirtschaftlichen Schäden summieren sich den Angaben zufolge bundesweit auf etwa 35 Millionen Euro.
Besonders hart traf es ein Unternehmen aus Baden-Württemberg, bei dem der Schaden mit rund 9 Millionen Euro beziffert wird. Zu den Zielen der Hacker zählten auch die Württembergischen Staatstheater in Stuttgart, die bereits vor sieben Jahren Opfer einer Cyberattacke geworden waren. Der nun veröffentlichte Ermittlungsstand stellt die Verbindung dieses Angriffs zu den beiden aktuell gesuchten Hauptverdächtigen her und ordnet die Tat in eine größere Serie organisierter Ransomware-Fälle ein.
Bei den Angriffen setzten die Täter nach Einschätzung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik komplexe Ransomware ein, um Daten auf Servern und Computern ihrer Opfer zu verschlüsseln. Eine Entschlüsselung wurde jeweils nur gegen Zahlung eines Lösegelds in Aussicht gestellt, in der Regel in schwer nachverfolgbarer Kryptowährung wie Bitcoin. Zusätzlich erhöhten die Angreifer den Druck, indem sie mit der Veröffentlichung sensibler, zuvor entwendeter Daten auf sogenannten Leak-Sites im Darknet drohten.
Mit der internationalen Fahndung zielen die Ermittlungsbehörden darauf ab, die Strukturen hinter den Hackergruppen offenzulegen und Verantwortliche grenzüberschreitend zur Rechenschaft zu ziehen. Die Fälle unterstreichen zugleich die Anfälligkeit auch etablierter Unternehmen und Kultureinrichtungen für professionelle Cyberangriffe – und den erheblichen finanziellen und operativen Schaden, den Ransomware-Attacken innerhalb kurzer Zeit verursachen können.