Mehr Geld für die Berge: Alpenverein unzufrieden mit geplanter Fördererhöhung

12.06.2026


Der Österreichische Alpenverein (ÖAV) erhöht den Druck auf den Bund und fordert eine massive Aufstockung der staatlichen Finanzierung für die alpine Infrastruktur. Angesichts steigender Baukosten und eines wachsenden Sanierungsstaus bei Schutzhütten und Wegen seien in den kommenden fünf Jahren 95 Millionen Euro erforderlich, erklärte Georg Unterberger, Leiter der Abteilung Hütten und Wege beim ÖAV, bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol. Allein der Verein verantwortet österreichweit 223 Schutzhütten und 226.000 Kilometer Wanderwege, deren Erhalt zunehmend zur finanziellen und organisatorischen Herausforderung wird.

Zum Problem wird vor allem das Bauen im Hochgebirge. Nach Angaben des Alpenvereins liegen die Kosten dort im Schnitt rund doppelt so hoch wie im Tal. Unterberger verweist auf stark gestiegene Baupreise generell, verschärft durch extreme Lagen, kurze Bauzeiten, aufwendige Logistik und erhöhte Anforderungen an Statik und Windlast. Hinzu kommen langwierige behördliche Genehmigungsverfahren. Manche Hütten sind mehr als 100 Jahre alt und müssen umfassend modernisiert oder ersetzt werden. Allein heuer investiert der ÖAV nach eigenen Angaben rund 25 Millionen Euro in die Instandhaltung von Hütten und Wegen.

Ein aktuelles Beispiel ist die Glungezer-Hütte des Alpenvereins Hall in Tirol auf 2.610 Metern Seehöhe. Ab 2027 sollen dort Schlaflager, Pächterbereiche, Sanitäranlagen und weitere Teile der hochalpinen Schutzhütte erneuert werden. Der Fall illustriert aus Sicht des Vereins den Spagat zwischen Kostenanstieg, extremen Rahmenbedingungen und dem Anspruch, die Gebäude zukunftsfit und möglichst nachhaltig zu machen. Ohne das unentgeltliche Engagement zahlreicher Ehrenamtlicher wäre die Aufrechterhaltung des Hüttenbetriebs und die Pflege der Wege nach Einschätzung des ÖAV längst nicht mehr leistbar.

Die Bundesregierung hatte im Juli 2025 beschlossen, die Förderung für alpine Vereine in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils 7,72 Millionen Euro zu verdoppeln. Aus Sicht des Alpenvereins bleibt dieser Schritt deutlich hinter dem Bedarf zurück. „Wir werden im Regen stehen gelassen“, sagte Unterberger mit Blick auf die zugesagten Mittel und die jüngste Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ), die aus seiner Sicht wenig Hoffnung auf eine grundlegende Neuordnung der Förderstruktur mache. Mit den geforderten 95 Millionen Euro über fünf Jahre will der Alpenverein den Sanierungsstau bei Hütten und Wegen systematisch angehen – ob diese Summe aus dem Bundesbudget tatsächlich bereitgestellt wird, ist jedoch offen.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.