
Österreichs Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Laut neuen Daten der Statistik Austria stieg die Zahl der Erwerbstätigen seit 2005 um rund 752.600 Personen beziehungsweise gut 20 Prozent auf im Schnitt 4,5 Millionen im Jahr 2025. Damit wuchs die Beschäftigung deutlich stärker als die Bevölkerung, die im selben Zeitraum nur um 11,5 Prozent zunahm. Gleichzeitig legte das gesamte Arbeitsvolumen – die Summe aller tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden – lediglich um 2,1 Prozent auf 6,89 Milliarden Stunden zu. Die Wirtschaft setzt damit zunehmend auf mehr Köpfe bei nahezu gleichbleibender Stundenzahl.
Treiber dieser Entwicklung sind vor allem drei Gruppen: Frauen, ältere Menschen und Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. Die Statistik-Austria-Generaldirektorin Manuela Lenk verwies bei der Präsentation der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung in Wien darauf, dass deren Erwerbsbeteiligung seit 2005 besonders stark gestiegen ist. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen hat sich mehr als verdoppelt, ebenso der Anteil von Menschen ohne österreichischen Pass an allen Erwerbstätigen. Bei Frauen kletterte die Erwerbstätigenquote im Vorjahr auf 71 Prozent, ein Plus von 9,9 Prozentpunkten gegenüber 2005.
Dabei verschiebt sich der Fokus des Arbeitsmarktes weiter hin zu Dienstleistungen. Arbeitete 2005 noch gut zwei Drittel (67,2 Prozent) der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor, waren es 2025 bereits 73,1 Prozent. Besonders kräftig wuchsen Gesundheits- und Sozialwesen, deren Beschäftigungsanteil zwischen 2010 und 2025 von 9,7 auf 11,4 Prozent stieg, sowie Bildung, freiberufliche Dienstleistungen und der Bereich IT und Kommunikation. Der Handel bleibt größter Einzelbereich, verlor aber an Gewicht: Sein Anteil sank von 15,2 Prozent im Jahr 2010 auf 13,6 Prozent 2025. Im Finanz- und Versicherungssektor verringerte sich der Beschäftigungsanteil im selben Zeitraum von 3,6 auf 3,2 Prozent, während in der Industrie zwar die Produktivität zunahm, die Zahl der Beschäftigten aber nur langsam wuchs.
Parallel dazu nimmt Teilzeitarbeit stark zu und prägt zunehmend die Struktur des Arbeitsmarktes. Österreich liegt im EU-Vergleich bei der Teilzeitquote auf Rang zwei. 2025 arbeiteten 49,8 Prozent aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, nach 39,5 Prozent im Jahr 2005. Bei Männern hat sich die Teilzeitquote mehr als verdoppelt und liegt nun bei 14 Prozent. Nach Einschätzung der Statistik Austria ist der nur geringe Anstieg der gesamt geleisteten Arbeitsstunden vor allem auf die Ausweitung von Teilzeitmodellen sowie einen deutlichen Rückgang von Über- und Mehrstunden zurückzuführen. Dazu beigetragen haben unter anderem das seit 2004 bestehende Recht auf Elternteilzeit, begrenzte Kinderbetreuungsangebote, veränderte Präferenzen der Beschäftigten und der generelle Trend hin zu flexibleren Arbeitszeiten.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.