
Mit einem Rundgang von Bundeskanzler Friedrich Merz eröffnet am Mittwoch die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) am Flughafen Berlin Brandenburg. Der CDU-Politiker will am frühen Nachmittag über das Gelände am Rande des BER führen und die Schau offiziell einweihen. Von ihm werden auch Aussagen zur Luftfahrtstrategie der Bundesregierung erwartet. Die Messe steht in diesem Jahr unter dem Motto „Pioneering Aerospace“ und versteht sich als Schaufenster für technologische Innovationen in Luftfahrt, Raumfahrt und Verteidigung.
Die ILA findet im zweijährigen Rhythmus in Schönefeld statt und ist einer der wichtigsten europäischen Branchentreffs. Nach Angaben der Veranstalter werden in diesem Jahr rund 750 Aussteller aus 37 Ländern erwartet, nachdem 2024 etwa 600 Aussteller aus 31 Nationen und rund 95.000 Teilnehmende aus etwa 60 Ländern gezählt wurden. Bis Freitag ist der Zugang Fachbesuchern vorbehalten, am Wochenende öffnet die Messe für die breite Öffentlichkeit – vorausgesetzt, die Tickets wurden rechtzeitig besorgt.
Inhaltlich rücken Drohnen und unbemannte Systeme in den Vordergrund. Die Messe zeigt neue Produkte und Lösungen, die von der zivilen Nutzung bis hin zu militärischen Anwendungen reichen. Flugvorführungen mit militärischen und zivilen Luftfahrzeugen sollen die technologische Bandbreite unterstreichen. Politische Diskussionsforen begleiten das Programm und geben der Branche eine Plattform, um regulatorische Fragen, Beschaffungsvorhaben und sicherheitspolitische Anforderungen zu adressieren.
Vor dem Kanzler hatten bereits Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) das Messegelände inspiziert. Ein weiteres zentrales Thema der diesjährigen ILA ist die Zukunft der europäischen Rüstungszusammenarbeit. Nach dem Scheitern des milliardenschweren deutsch-französischen Kampfjetprojekts dürfte auf den Podien intensiv darüber diskutiert werden, wie sich Europa bei der Entwicklung und Beschaffung komplexer Verteidigungssysteme künftig aufstellt und welche Rolle Deutschland dabei einnimmt.

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.