Hubig plant schärfere Regeln für Schöffen – Berlin will Justiz vor Extremisten schützen

15.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl ehrenamtlicher Richter in Deutschland deutlich strenger regeln. Hintergrund sind Hinweise auf Versuche rechtsextremer Akteure, über das Schöffenamt Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Rechtsextremismus sei „die größte Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Rechtsstaat müsse für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten gestärkt werden.

Im Bundesjustizministerium entsteht nach ihren Angaben derzeit ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffen sowie das Verfahren ihrer Wahl präzisieren soll. Wer für die Justiz arbeite, müsse „mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“, betonte Hubig. Es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Personen um das Ehrenamt bewerben, die diese Grundlage nicht teilen. Künftig solle gesetzlich klargestellt werden, dass nur verfassungstreue Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen.

Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war bekannt geworden, dass bundesweit zehntausende Schöffen fehlten und es an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten mangelte. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger nach damaligen Berichten dazu aufgerufen, diese Lücken gezielt zu besetzen. Kontrollen der politischen Einstellung oder Verfassungstreue finden bislang kaum statt. Hubigs Vorstoß zielt darauf, diese Lücke zu schließen, ohne das ehrenamtliche Engagement insgesamt auszubremsen.

Besorgt zeigt sich die Ministerin zudem über politische Entwicklungen in einzelnen Bundesländern. In Thüringen sieht sie den Rechtsstaat dadurch unter Druck, dass die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Ihr Haus wolle „bald einen Regelungsvorschlag“ vorlegen, um die Folgen solcher Blockaden zu mindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Zugleich bereitet Hubig der starke Zuspruch für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt Sorgen. Die Auseinandersetzung mit der Partei wolle sie politisch führen und zugleich das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats stärken.

Nach BAG-Urteil: Bremen startet Vorreiterprojekt zur Zeiterfassung an Schulen

15.06.2026


Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.

Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.

Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.