Erdbebensicher und klimatisiert: Berner Marie-Colinet-Haus bereit für Wiedereröffnung

11.06.2026


Die Inselgruppe hat die umfangreiche Sanierung des Marie-Colinet-Hauses in Bern abgeschlossen und bereitet die Wiedereröffnung des Gebäudes an der Effingerstrasse vor. In das frühere Gebäude der Berner Frauenklinik, das zu den grössten Baudebakeln in der Geschichte des Kantons gezählt wird, ziehen im August die Frauenklinik und die Neonatologie der Kinderklinik ein, im September folgt die Augenklinik. Die Inselgruppe hatte das 2002 bezogene Haus 2007 vom Kanton übernommen und kurze Zeit später festgestellt, dass erneut ein umfassender Umbau nötig wird.

Der Umbau dauerte fünf Jahre und wurde von Verzögerungen und Mehrkosten begleitet. Während der Arbeiten traten zusätzliche Mängel an der Bausubstanz zutage. 2021 wurde bei Abbrucharbeiten Schimmel entdeckt, was zu einem Baustopp und einer Schadstoffsanierung führte. Insgesamt belaufen sich die Kosten der Sanierung auf 230 Millionen Franken, die vollständig von der Inselgruppe finanziert wurden.

Technisch und baulich wurde das Gebäude grundlegend erneuert. Es ist nun erdbebensicher, sämtliche Räume sind klimatisiert, und das Haus wurde um ein Technikgeschoss aufgestockt. Das Fassadenbild musste dabei unverändert bleiben, die "Transformation fand innen statt", wie Abel Müller-Hübenthal, Direktor Immobilien und Betrieb der Inselgruppe, anlässlich eines Medienrundgangs erklärte. Für die Sanierung wurde das Marie-Colinet-Haus bis auf seine Primärstruktur zurückgebaut.

Die Inselgruppe nutzte das Projekt auch für eine funktionale Neuordnung. Frauenklinik, Wochenbettstation und neonatologische Versorgung rücken räumlich näher zusammen, um die Wege zwischen den Abteilungen zu verkürzen. Zudem reagierten die Planer auf Rückmeldungen aus der Eröffnungsphase von 2002, als sich Betroffene über eine als kalt empfundene Atmosphäre beklagt hatten. Im Innern kommen nun unterschiedliche Farbtöne und Holzelemente zum Einsatz, um ein freundlicheres Umfeld für Patientinnen, Patienten und Personal zu schaffen.

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026


Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.