Die Documenta gGmbH sieht sich nach dem Antisemitismus-Eklat der Weltkunstausstellung 2022 mit einer zivilrechtlichen Klage konfrontiert – und lehnt bislang eine gütliche Einigung ab. Vor dem Amtsgericht Kassel fordert eine Frau jüdischen Glaubens Schmerzensgeld, weil sie ihre Persönlichkeitsrechte durch die Präsentation des Werks „People’s Justice“ des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi verletzt sieht. Die Klägerin, eine über 70-jährige Jüdin aus Niedersachsen, verlangt 1500 Euro wegen einer aus ihrer Sicht „antijüdischen Beleidigung“ und einer „abgrundtiefen Herabwürdigung“.
Auslöser des Verfahrens ist ein großformatiges Banner, das während der Documenta fifteen auf dem Kasseler Friedrichsplatz gezeigt wurde. Die Arbeit „People’s Justice“ ist wie ein wimmelbildartiges Schlachtengemälde angelegt und enthielt mehrere Motive, die von Kritikern als eindeutig antisemitisch bewertet wurden. Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand unter anderem die Darstellung eines Soldaten mit Schweinsgesicht, der ein Halstuch mit Davidstern sowie einen Helm mit der Aufschrift „Mossad“, dem Namen des israelischen Auslandsgeheimdienstes, trägt. Weitere Figuren erinnerten nach Ansicht von Kritikern an NS-Propagandadarstellungen.
Nach heftiger Kritik wurde das Banner zunächst vom Kuratorenkollektiv Ruangrupa verhüllt und später vollständig abgebaut. Der Vorgang löste eine bundesweite Diskussion über Antisemitismus in der Kunst und die Grenzen der Kunstfreiheit aus und führte die Kasseler Ausstellung nach Einschätzung von Beobachtern in eine ihrer schwersten Krisen. Eine zuvor von der Klägerin eingereichte Strafanzeige blieb 2023 ohne strafrechtliche Konsequenzen; die Staatsanwaltschaft Kassel sah kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Mit der nun anhängigen Zivilklage strebt die Frau eine nachträgliche rechtliche Bewertung und eine symbolische Entschädigung an.
In der mündlichen Verhandlung zeigte sich die Klägerin zu einem Vergleich bereit. Sie knüpfte diesen an die Bedingung, dass die Documenta gGmbH ihr Bedauern gegenüber ihr persönlich und dem jüdischen Volk erklärt und einen symbolischen Betrag von 250 Euro an eine jüdische Gemeinde zahlt. Die Documenta lehnte dies jedoch ab. Eine Einigung kam nicht zustande, die Entscheidung des Gerichts soll Mitte April fallen. Damit bleibt zunächst offen, ob die Ziviljustiz dem Anspruch auf Schmerzensgeld im Kontext der umstrittenen Kunstpräsentation folgt und welche Maßstäbe sie bei der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsschutz anlegt.

Die Deutsche Bahn verschärft ihren Sanierungskurs im bayerischen Netz und nimmt einen zentralen Ostkorridor außer Betrieb. Ab dem 14. Juni wird der Streckenabschnitt zwischen Obertraubling im Landkreis Regensburg und Passau umfangreich modernisiert. Die Arbeiten dauern bis zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember und sind mit einer weitgehenden Vollsperrung verbunden. Ziel der Investitionen ist es, die Pünktlichkeit im Regional- und Fernverkehr langfristig zu verbessern.
Die Maßnahme ist Teil einer gestaffelten Generalsanierung in Südostbayern und schließt direkt an die seit Anfang Februar laufenden Arbeiten auf der vielbefahrenen Verbindung Nürnberg–Regensburg an. Diese erste Etappe soll nach aktueller Planung am 10. Juli abgeschlossen sein, womit sich beide Großprojekte mehrere Wochen überschneiden. Für Reisende bedeutet das parallel eingeschränkte Kapazitäten auf zwei wichtigen Achsen.
Auf der rund 120 Kilometer langen Trasse zwischen Obertraubling und Passau steht ein umfassendes Infrastrukturpaket an. Die Bahn erneuert oder setzt 120 Kilometer Gleise, 140 Weichen und 90 Kilometer Oberleitungen instand, zudem werden mehrere Stellwerke modernisiert. Ergänzend entstehen eine neue Eisenbahnüberführung und fünf Personenunterführungen. Ein technisch aufwendiger Schwerpunkt liegt bei Osterhofen nahe der Donau, wo ein mooriger Untergrund mit besonderen Maßnahmen verfestigt werden muss, um die Strecke dauerhaft zu stabilisieren.
Parallel zur Fahrwegerneuerung investiert die Bahn in die Stationen entlang der Route. Acht Bahnhöfe werden modernisiert und barrierefrei ausgebaut, etwa durch neue Zugänge und angepasste Infrastruktur. Diese Ausbauten laufen über den aktuellen Sperrzeitraum hinaus und sollen bis zum Frühjahr 2027 vollständig abgeschlossen sein. Während der Vollsperrung soll ein Ersatzkonzept mit purpurfarben gekennzeichneten Bussen die wichtigsten Verbindungen im Nahverkehr sichern, darunter Expresslinien über die Autobahn und langsamere Routen über Land.