Daniel Günther: Soziale Medien führen Gesellschaft "in den Abgrund"

11.03.2026


Mit scharfen Worten hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther seine Forderung nach einem Social-Media-Verbot für junge Menschen bekräftigt. Der CDU-Politiker äußerte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass eine Fortsetzung des bisherigen Kurses ohne staatliches Eingreifen die Gesellschaft "in den Abgrund" führe. Günther betonte, dass auch Erwachsene von intensiver Social-Media-Nutzung nicht unberührt blieben, wobei sein Fokus insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt.

Der Ministerpräsident kritisierte insbesondere die Verfügbarkeit schädlicher Inhalte auf Social-Media-Plattformen. "Welche Kinder wollen Teilhabe an Gewaltvideos, Enthauptungen, Stigmatisierungen und verzerrten Schönheitsbildern, die sie in Depressionen treiben?", fragte Günther rhetorisch. Er bezeichnete das verspätete Erkennen dieser Problematik und das Ausbleiben entsprechender Maßnahmen als "schwere Sünde" der vergangenen Jahre. Der Staat habe seiner Schutzfunktion nicht nachgekommen und trage Mitverantwortung für erhebliche Schäden bei jüngeren Menschen.

Günther drängt auf eine schnelle Umsetzung von Beschränkungen und verweist auf politische Unterstützung. Sowohl CDU als auch SPD hätten sich ähnlich positioniert, sodass eine Mehrheit in Bundesregierung und Bundestag absehbar sei. "Jeder Monat, den wir warten, schadet Kindern und Jugendlichen", argumentierte der Ministerpräsident. Sobald eine zuständige Kommission konkrete Vorschläge unterbreite, müssten diese umgehend umgesetzt werden.

Die Haltung der CSU sieht Günther nicht als unüberwindbares Hindernis. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte zuvor Bedenken geäußert, dass Verbote Social-Media-Plattformen für junge Menschen noch interessanter machen könnten. Günther zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass Söder auf Entwicklungen reagiere und eine Einigung möglich sei. Die Debatte um Social-Media-Regulierung spiegelt wachsende Besorgnis über digitale Einflüsse auf die junge Generation wider.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.