Behörde droht mit Zwangsgeldern, weil 20-Prozentquote bei Smart Metern verfehlt wird

30.03.2026


Die Bundesnetzagentur verschärft den Kurs beim Ausbau intelligenter Stromzähler und hat 77 Verfahren gegen Stromnetzbetreiber eingeleitet, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote nicht erreicht haben. Nach Angaben der Behörde in Bonn geht es um die 20-Prozentvorgabe für den Einbau sogenannter Smart Meter, die für den laufenden Rollout festgelegt wurde. Die betroffenen Unternehmen haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bevor Zwangsgelder verhängt werden.

Behördenpräsident Klaus Müller betont die zentrale Rolle der digitalen Messtechnik für die Modernisierung des Stromsystems. Viele Unternehmen erfüllten die gesetzlichen Ausbauziele bislang nicht, heißt es. In einem ersten Schritt richtet sich der Fokus der Aufsicht insbesondere auf jene Netzbetreiber, die mit dem Rollout noch gar nicht begonnen haben. Mit den eingeleiteten Verfahren will die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Ausbauziele über finanzielle Sanktionen durchsetzen.

Smart Meter erfassen den Stromverbrauch in kurzen Intervallen und übermitteln die Messdaten automatisiert an Netzbetreiber und Energielieferanten. Das soll Haushalten helfen, ihren Verbrauch besser zu verstehen und zeitlich zu verschieben, etwa in Stunden mit günstigeren Tarifen. Für Netzbetreiber liefern die Daten die Grundlage, Netze effizienter zu steuern und Engpässe zu vermeiden. Die Technologie gilt als ein Baustein der Digitalisierung des Stromsystems und als wichtiges Instrument für die Umsetzung der Energiewende.

Die angekündigten Zwangsgelder sollen sich nach Angaben der Behörde an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen orientieren und verhältnismäßig ausfallen. Vor allem kleinere und mittelgroße Netzbetreiber tun sich demnach schwer, die geforderte Quote zu erreichen. Mit den Verfahren erhöht die Bundesnetzagentur den Druck, den Rollout intelligenter Stromzähler zu beschleunigen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke: Spielräume der Mitgliedstaaten eng begrenzt

30.03.2026


Pläne für ein nationales Social-Media-Verbot für Kinder in Deutschland stoßen nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf erhebliche rechtliche Grenzen. In einem Gutachten, das im Auftrag der Linken erstellt wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verweisen die Juristen vor allem auf Vorgaben des EU-Rechts. Demnach sind zentrale Fragen der Plattformregulierung bereits im Digital Services Act (DSA) geregelt, der gegenüber nationalen Normen Anwendungsvorrang hat.

Die politische Debatte über strengere Altersbeschränkungen für soziale Netzwerke hat zuletzt an Fahrt gewonnen. Niedersachsen und Thüringen haben im Bundesrat einen Vorstoß eingebracht, der die Nutzung sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren grundsätzlich untersagen soll. Jugendliche bis 16 Jahre sollen die Dienste nach diesen Vorstellungen nur noch in einer "altersangepassten Version" nutzen dürfen. Ähnliche Überlegungen gibt es in der CDU und der SPD. Die schleswig-holsteinische Jugendministerin Karin Prien (CDU) wartet zunächst auf Empfehlungen einer von ihr eingesetzten Kommission.

Das Gutachten betont jedoch, dass mit dem DSA bereits ein unionsweit einheitlicher Rechtsrahmen existiert, auf dessen Grundlage die EU-Kommission gegen Plattformen vorgehen kann. So läuft etwa ein Verfahren, um Auflagen gegen TikTok durchzusetzen. Nationale Sonderwege stoßen dabei an Grenzen: Wegen des Herkunftslandprinzips hätten deutsche Vorschriften zur Sperrung oder Beschränkung von Diensten wie Meta, Google, X oder TikTok „weitgehend keine Auswirkungen", da diese Unternehmen ihren europäischen Sitz in Irland haben, schreiben die Gutachter.

Zusätzlich zur europarechtlichen Dimension sieht der Wissenschaftliche Dienst auch im Grundgesetz verankerte Schranken. Das dort garantierte Erziehungsrecht der Eltern könne „ein weiteres Hindernis für ein Verbot von Social-Media-Plattformen" darstellen. In ihrer vorläufigen Bilanz kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass verbleibende nationale Spielräume für Verbote oder weitreichende Beschränkungen eng begrenzt sind. Damit hängt die Wirksamkeit der deutschen Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder maßgeblich davon ab, wie weit Brüssel die Regulierung der großen Plattformen ausdehnt.