Basel-Stadt kämpft mit E-Voting-Problemen: Stimmen von Auslandschweizern betroffen

10.03.2026


Im Kanton Basel-Stadt ist es zu einer bemerkenswerten Panne bei der elektronischen Stimmabgabe gekommen. Wie die Behörden mitteilten, konnten rund 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgewertet werden, da technische Probleme bei der Verwendung von USB-Sticks die Entschlüsselung der digitalen Urne verhinderten. Betroffen sind vor allem Auslandschweizer sowie Stimmberechtigte mit Behinderungen, die für die E-Voting-Methode zugelassen waren.

Die Staatskanzlei des Kantons gab bekannt, dass trotz mehrerer Versuche von IT-Experten das Problem nicht behoben werden konnte. "Man verwendet drei USB-Sticks, auf allen ist der richtige Code, aber keiner funktioniert", erklärte Regierungssprecher Marco Greiner. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Problemlösung vorläufig eingestellt, nachdem alle verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Die Panne wirft Fragen zur Zuverlässigkeit elektronischer Wahlsysteme auf, obwohl der Kanton betont, dass keine Verbindung zum E-Voting-System der Schweizerischen Post bestehe. Andere Kantone wie Thurgau, Graubünden und St. Gallen seien von dem Problem nicht betroffen, und es gebe keine Hinweise auf Manipulation durch Dritte. Die Behörden schliessen menschliches Fehlverhalten als Ursache nicht aus und kündigten eine sorgfältige Analyse an.

Für die betroffenen Stimmberechtigten hat die Panne konkrete Konsequenzen. Die im Elsass lebende Auslandschweizerin Christine D'Souza kündigte rechtliche Schritte an und kritisierte die späte Information durch die Behörden. Die Staatskanzlei rief Betroffene zwar dazu auf, alternative Stimmabgabemöglichkeiten zu nutzen, räumte aber ein, dass dies für Auslandschweizer meist nicht realistisch sei. Die genauen Auswirkungen auf das Abstimmungsergebnis werden erst nach der offiziellen Bekanntgabe durch den Bundesrat am 21. März vollständig klar werden.

Dankesbriefe als Trost: Was Organspende für Familien bedeutet

14.03.2026


In Deutschland ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr leicht gestiegen – der Bedarf bleibt jedoch deutlich höher. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) haben 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, ein Plus von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wurden damit mehr als 3.000 Organe übertragen. Gleichzeitig stehen laut DSO rund 8.200 Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten und warten oft vergeblich auf ein Spenderorgan.

Die DSO und die Landesärztekammer Hessen nehmen diese Diskrepanz zum Anlass, in einer Veranstaltung in Frankfurt die Wirkung von Organspenden sichtbar zu machen. Empfängerinnen und Empfänger schildern dort, wie Transplantationen ihr Leben verändert haben, Angehörige berichten, wie sie die Entscheidung zur Spende getroffen haben. Ziel ist es, die abstrakte Statistik mit persönlichen Erfahrungen zu verbinden – und damit mehr Menschen zu motivieren, sich frühzeitig mit der eigenen Haltung zur Organspende zu beschäftigen und diese zu dokumentieren.

Ein Beispiel dafür ist Lea Jantschke. Ihre Mutter starb 2020 plötzlich an einem Hirnaneurysma, die Familie entschied sich zur Organspende. Ein Jahr später erhielt Jantschke den ersten Brief eines Empfängers der Niere ihrer Mutter. Der Kontakt erfolgt anonym, doch der emotionale Effekt ist für die Angehörigen groß. Der Brief sei für sie „wie ein kleiner Gruß“ von der Mutter gewesen, sagt die 27-Jährige. Das Schreiben habe ihrer Familie in der Trauerphase Halt gegeben, der Gedanke, die Mutter sei nun „ein Teil von dieser Familie“, habe sie besonders berührt.

Gleichzeitig macht die DSO deutlich, wie hoch der Druck auf Angehörige ist, wenn keine dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt. In den meisten Fällen hätten sich Betroffene zu Lebzeiten nicht mit dem Thema Organspende auseinandergesetzt, erläutert die Stiftung. Dann müssen Angehörige in einer emotionalen Ausnahmesituation und unter Zeitdruck entscheiden – häufig mit dem Ergebnis, dass sie eine Spende ablehnen, weil der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt ist. Ärztliche Vertreter der DSO werben deshalb nachdrücklich dafür, den eigenen Standpunkt zur Organspende zu Lebzeiten festzuhalten, um sowohl Wartende auf ein Organ als auch die eigenen Angehörigen zu entlasten.