
Die Auswirkungen des Iran-Krieges haben am Montag den Wiener Aktienmarkt deutlich belastet. Der ATX, der österreichische Leitindex, verzeichnete im Tagesverlauf erhebliche Verluste, bevor er sich leicht erholen konnte und mit einem Minus von 1,76 Prozent bei 15.308,39 Punkten schloss. Auch der breitere ATX Prime verlor 1,8 Prozent und landete bei 2.637,70 Punkten. Die stark ansteigenden Ölpreise sowie die Sorgen um eine höhere Inflation und einen Rückgang des Wirtschaftswachstums sorgten für ein dickes Minus beim heimischen Leitindex.
Ein wesentlicher Faktor für die Unsicherheit an den Märkten sind die stark gestiegenen Ölpreise. Der Preis für ein Barrel Rohöl der Nordsee-Sorte Brent stieg in der Nacht um bis zu 29 Prozent auf fast 120 Dollar (103,80 Euro). Diese Entwicklung schürt Ängste vor einer steigenden Inflation und einem möglichen Rückgang des Wirtschaftswachstums. Im Laufe des Tages stabilisierten sich die Preise wieder etwas, doch die Volatilität bleibt hoch.
Hoffnung gab eine Dringlichkeitssitzung der Finanzminister führender Industriestaaten (G7) mit dem Direktor der Internationalen Energieagentur (IEA), Fatih Birol. Mit Blick auf die mögliche Freigabe von Teilen der nationalen Ölreserven wegen des Iran-Krieges wurde nach französischer Darstellung allerdings noch keine Entscheidung getroffen. "So weit sind wir noch nicht", sagte Frankreichs Finanzminister Roland Lescure in Brüssel. "Worauf wir uns geeinigt haben, ist, wenn nötig alle notwendigen Mittel zu nutzen, um den Markt zu stabilisieren - die mögliche Freigabe von Reserven eingeschlossen."
Ins Blickfeld rückten auch Konjunkturdaten aus Österreich. Wegen stark gestiegener Importe aus China sowie eines deutlichen Rückgangs der Ausfuhren in die USA verzeichnete Österreich 2025 ein Handelsbilanzdefizit von 6,6 Milliarden Euro. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) warnte bei der Präsentation der Zahlen davor, dass Europa ein "Ausweichmarkt für Dumpingimporte aus China" werde. Mit Abstand wichtigster Handelspartner Österreichs bleibt Deutschland. Mit den EU-Ländern halten sich Exporte und Importe ungefähr die Waage.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.