In vielen Büros gehört der schnelle Blick aufs Smartphone längst zum Arbeitsalltag. Eine explizite Regelung zur privaten Handynutzung gibt es in den meisten Unternehmen aber nicht, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Solange Beschäftigte nur kurz eine Nachricht beantworten oder einen dringenden Anruf entgegennehmen, ist das in der Regel unproblematisch – vorausgesetzt, die Nutzung bleibt verhältnismäßig und zeitlich eng begrenzt.
Rechtlich kippt die Lage, sobald das Gerät zum dauerhaften Begleiter wird: Längere Privattelefonate, intensives Scrollen durch Social-Media-Feeds oder die Nutzung als reiner Zeitvertreib können nach Einschätzung Meyers einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellen. Arbeitgeber dürfen in solchen Fällen reagieren – von der einfachen Ermahnung bis hin zur förmlichen Abmahnung. Eine fristlose Kündigung allein wegen exzessiver Smartphone-Nutzung hält der Jurist hingegen in der Regel nicht für gerechtfertigt.
Unternehmen können den Zugriff auf private Mobiltelefone zudem enger fassen, als vielen Beschäftigten bewusst ist. In sicherheitsrelevanten Bereichen etwa sind strikte Verbote rechtlich möglich. Dort legen interne Richtlinien teils detailliert fest, ob Smartphones überhaupt mit an den Arbeitsplatz gebracht werden dürfen oder ob lediglich bestimmte Anwendungen und Programme tabu sind.
Meyer, Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, rät Beschäftigten wie Arbeitgebern zu klaren Absprachen. Wo es keine ausdrücklichen Vorgaben gibt, gilt: Kurz und notwendig ist erlaubt, dauerhafte private Online-Präsenz während der Arbeitszeit nicht. Für Unternehmen bleibt die Herausforderung, einen praktikablen Mittelweg zwischen Erreichbarkeit, Produktivität und Sicherheit zu definieren – bevor der Streit ums Handy vor dem Arbeitsgericht landet.

Der deutsche Glücksspielkonzern Merkur treibt seine Expansion in Nordamerika voran und will mittelfristig jedes Jahr mehrere Tausend Spielautomaten in die USA und nach Kanada liefern. Nach Angaben von Vorstandschef Lars Felderhoff verkauft das Unternehmen in diesem Jahr bereits 800 bis 1000 Geräte in die beiden Länder. Innerhalb von drei Jahren soll das Volumen auf jährlich 5000 Automaten steigen, anschließend strebt der Konzern weiteres Wachstum an.
Produziert werden die Geräte vollständig im Werk Lübbecke in der Nähe der Firmenzentrale im ostwestfälischen Espelkamp. Merkur, ehemals unter dem Namen Gauselmann firmierend und 2024 umbenannt, nutzt damit die eigene Fertigungsbasis in Deutschland, um den nordamerikanischen Markt zu bedienen. „Wir sind jetzt im amerikanischen Markt und wollen dort stark wachsen“, sagte Felderhoff.
Rückenwind für die Expansion bringt die Übernahme des US-Unternehmens Gaming Arts im vergangenen Jahr. Die in Las Vegas ansässige Firma mit rund 60 Beschäftigten entwickelt Geldspielgeräte, Bingo-Spiele sowie elektronische Tisch-Spiele. Künftig soll sich Gaming Arts vor allem auf Software konzentrieren, während die Hardware – die physischen Automaten – aus Ostwestfalen zugeliefert wird. In den USA wird die Zahl der vorhandenen Spielautomaten auf rund eine Million geschätzt, ein beträchtlicher Teil davon in Las Vegas.
Weltweit sind den Firmenangaben zufolge derzeit mehr als 100.000 Spielautomaten im Einsatz, die von Merkur hergestellt wurden und für die der Konzern weiterhin Mietzahlungen oder Umsatzbeteiligungen erhält. Mit der Ausweitung des Nordamerika-Geschäfts soll diese Zahl deutlich steigen. Felderhoff verweist dabei auf die veränderte Marktstruktur in den USA: Aus einst rund zehn Anbietern von Automaten seien nur noch drei wesentliche geblieben, die Vielfalt habe abgenommen. Viele Casino-Betreiber suchten daher nach zusätzlichen Lieferanten, um ihre Abhängigkeit von den großen etablierten Herstellern zu verringern – eine Lücke, in die Merkur nach eigener Darstellung gezielt stoßen will.