Andritz 2025: Umsatz und Gewinn gesunken, Auftragseingang im Plus

10.03.2026


Der steirische Anlagenbauer Andritz hat für das Geschäftsjahr 2025 gemischte Ergebnisse vorgelegt. Während der Umsatz um fünf Prozent auf 7,9 Milliarden Euro sank und das Konzernergebnis um knapp acht Prozent auf 457,1 Millionen Euro fiel, verzeichnete das Unternehmen einen Anstieg des Auftragseingangs um gut sieben Prozent auf 8,9 Milliarden Euro. Trotz dieser gegenläufigen Entwicklungen sprach Vorstandschef Joachim Schönbeck von soliden Ergebnissen.

Die operative Marge (EBITA) blieb mit 8,9 Prozent stabil. Der Konzern führt den Umsatzrückgang neben einem verhaltenen Auftragseingang im Vorjahr auch auf negative Währungseffekte durch den starken Euro zurück. Gleichzeitig kletterte der Auftragsbestand zum Jahresende auf einen Rekordwert von 10,5 Milliarden Euro. Der Vorstandsvorsitzende verwies auf ein wirtschaftlich schwieriges Umfeld mit geopolitischen Hürden und einem zurückhaltenden Investitionsklima, das insbesondere die Sparte Metals traf, die unter der Schwäche der Auto- und Stahlindustrie litt.

Getragen wurde der hohe Auftragseingang im abgelaufenen Jahr vor allem von den Bereichen Papier (Pulp & Paper) und Wasserkraft (Hydropower). Diese Segmente verzeichneten Auftragszuwächse von 20 beziehungsweise 16 Prozent. Großaufträge für neue Zellstoffwerke in China sowie die weltweite Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Pumpspeichern – unter anderem in Indien und Thailand – sorgten für volle Auftragsbücher. Rückläufig war die Nachfrage hingegen in den Segmenten Metals und Environment & Energy. Insgesamt tätigte das Unternehmen im Vorjahr sechs größere Akquisitionen, um das eigene Produkt- und Serviceportfolio weiter auszubauen.

Für das laufende Jahr 2026 zeigt sich der Technologiekonzern optimistisch. Das Management erwartet eine Projektaktivität auf dem aktuellen Niveau und prognostiziert eine Rückkehr zum moderaten Umsatzwachstum auf 8,0 bis 8,3 Milliarden Euro. Die vergleichbare operative Marge (ohne Sondereffekte) soll sich zwischen 8,7 und 9,1 Prozent bewegen. Zudem kündigte Andritz an, die Dividende trotz des Gewinnrückgangs von 2,60 auf 2,70 Euro je Aktie zu erhöhen.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.